BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

BUND empfiehlt Klimaschutzwald für Troisdorf

30. März 2020 | Wälder

Das von Troisdorf in Sieglar geplante Baugebiet „Auf dem Grend, S 195“ ist nach Auffassung des BUND Rhein-Sieg-Kreis nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar. Der Wunsch, Bauland zu entwickeln, kann an unterschiedlichen Stellen realisiert werden, während an dieser konkreten Stelle andere öffentliche Belange mit hohem Entwicklungsdruck Priorität haben sollten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat dies in seiner im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren an den Rat der Stadt Troisdorf abgegebenen Stellungnahme formuliert und begründet. Der BUND schlägt vor, den Bebauungsplan aufzugeben und stattdessen einen Klimaschutzwald zu entwickeln, auch über die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes hinaus.

Das vorgeschlagene Gebiet hat im strittigen südlichen Abschnitt noch unmittelbaren Kontakt zum Landschaftsraum der Sieg. Das viel zu kleinflächig abgegrenzte FFH-Gebiet der Sieg erreicht seine naturschutzfachlichen Entwicklungsziele bis heute nicht. Die infrage stehende Fläche bietet ein hohes Potential, hier nachzubessern.

Die Fläche böte bei Berücksichtigung der Naturschutzbelange wichtige Rückzugs- und Ergänzungslebensräume, da sie nicht durch große Straßen von der Aue abgegrenzt ist. Laubwald auf dieser Fläche wäre eine wichtige Ergänzung zu den Auenwaldfragmenten im Schutzgebiet des Siegkorridors.

Eine solche großflächigere Laubwaldentwicklung entspräche obendrein den Klimaschutzzielen im Siedlungsraum, denn die hochverdichteten Siedlungsflächen von Troisdorf sind auf Kaltluftquellen angewiesen. Die Entwicklung von Laubwald auf der Gesamtfläche wäre ein wichtiger Beitrag hin zu siedlungsnahen „Verdunstungswäldern“ und zur Linderung der Hitzeprobleme in den zukünftig zu erwartenden Tropennächten mit Temperaturen über 20°C. Sinnvoll wäre es insofern auch, den ebenfalls nun geplanten Bebauungsplan H 54 Blatt 4b gleichermaßen in Frage zu stellen. Denn Troisdorf hat keinen Mangel an Siedlungsflächen, sondern an Flächen zur Bewältigung der Klimafolgen dieser großflächigen Siedlungsentwicklung. Die Bauleitplanung im Sinne des Baugesetzbuches ist kein Instrument zur alleinigen Siedlungsentwicklung, sondern zur gleichberechtigten Organisation aller öffentlicher Belange im Stadtgebiet.

Der aktuelle Plan S 195, abermals zulasten des Freiraumkorridors an der Sieg Flächen zu bebauen, ist besonderes kurzsichtig und nicht mehr zeitgemäß. Natur- und Klimaschutz betreibt man nicht dadurch, dass man die letzten verbliebenen Entwicklungsräume für den Natur- und Klimaschutz weiter reduziert. Es ist endlich ein Umdenken erforderlich.

Für den Bebauungsplan „Auf dem Grend“ in Troisdorf ist im März 2020 die öffentliche Beteiligung beendet worden. Der BUND hat dazu eine Stellungnahme im hier dargelegten Sinn abgegeben. Die Beteiligung für den Bebauungsplan H 54 (Friedrich-Wilhelms-Hütte) ist gerade erst angelaufen.

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