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Derzeit klagt die EU gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund zu unverbindlicher Ver- und Gebote in den FFH-Gebieten. Bei Erfolg der Klage steht eine großflächige Überarbeitung der Maßnahmenkonzepte, Verordnungen, Landschaftspläne etc. bevor. Vor diesem Hintergrund regt der BUND an, die grundlegenden Defizite der NSG-VO Kaolingrube Oedinghoven bereits zu beheben.