Inhalt
Der BUND weist hinsichtlich der Herstellung von Löschteichen darauf hin, dass diese nicht als regelmäßige Arbeiten einzuordnen seien und einer Kompensation bedürfen. Weiterhin sollten die geplanten Eingriffe mit den Anforderungen des WHG zur Herstellung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer genutzt werden.