
Inhalt
Vor dem Hintergrund der grundsätzlich begrüßenswerten Prüfung von Windkraftkonzentrationszonen in Bornheim regt die BUND Kreisgruppe Rhein Sieg insbesondere die Berücksichtigung des Bündelungsgebotes sowie Absprachen mit der Stadt Wesseling an. Zudem sollten unterschiedliche arten- und gebietsschutzrechtliche Belange in gebotener Tiefe berücksichtigt werden.
3 Seiten