Bebauungsplan 112 „Auf dem Butterberg“ rechtswidrig!

10. September 2025

Schwerwiegende Mängel bei der Bewältigung der artenschutzrechtlichen Anforderungen.

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Münster / Sankt Augustin, 10.09.2025: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am frühen Abend des 10.09.2025 nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung (10 D 228/24. NE) dem Normenkontrollantrag des BUND NRW zum Bebauungsplan 112, „Auf dem Butterberg“, stattgegeben und den Bebauungsplan für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.


Grund für das Urteil des Gerichts waren schwerwiegende Mängel bei der Bewältigung der artenschutzrechtlichen Anforderungen. Die schriftliche, ausführliche Begründung des Urteils steht noch aus.
In der Wirkung des Urteils ist die Stadt Sankt Augustin nun aufgerufen, das Bebauungsplanverfahren neu zu starten und dort dem Artenschutz, der der Abwägung des Rates nicht zugänglich ist, die notwendige Aufmerksamkeit zu
widmen und ausreichend bemessene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen.
Der BUND begrüßt zwar den positiven Ausgang des Rechtsstreits zu Gunsten der betroffenen Arten. Viel mehr
begrüßt hätte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland aber, wenn seine frühzeitig vorgetragenen Hinweise und Bedenken zum Artenschutz, die vom Gericht nun bestätigt wurden, bereits im regulären öffentlichen Beteiligungsverfahren bei der Offenlage des Bebauungsplanes gehört worden wären. Dann wären die jetzt
eintretenden Verzögerungen weitgehend zu vermeiden gewesen.
Der Rechtsstreit wurde maßgeblich von Andreas Fey vom Verein „FAUNA Sankt Augustin“ unterstützt. Die erfolgreiche Rechtsvertretung hatte die Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte übernommen.

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