Inhalt
Die Stellungnahme von NABU und BUND setzt sich mit der Gesamtplanung auseinander.
Entgegen § 4a Absatz 3 Satz 2, 2. Teilsatz fehlt in der amtlichen Bekanntmachung (anders als bei der Darstellung auf der Plattform zur Beteiligung über das Homepageformular) der Hinweis, dass nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen zulässig seien. Es wäre aber über die Beteiligungsunterlagen auch kaum möglich gewesen, die geänderten Teile überhaupt mit vertretbarem Aufwand zu erkennen…