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Für die sechs PKW-Stellplätze, welche der zukünftig geplanten Bewirtschaftung des denkmalgeschützten Gebäudes "Burghof" in Königswinter dienen und innerhalb des FFH- und Naturschutzgebietes errichtet werden sollen, fehlen nach Auffassung des BUND die Befreiungsvoraussetzungen im Sinne des § 67 BNatSchG.
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