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Der Umfang der beantragten Maßnahmen umfasst lediglich die Querung des Naaf und Wenigerbaches. Tatsächlich ist das gesamte Vorhaben der Verlegung des Glasfasers im FFH-Gebiet „Naafbachtal“ ein erforderlicher Teil eines Befreiungsantrages.
Der Umfang der beantragten Maßnahmen umfasst lediglich die Querung des Naaf und Wenigerbaches. Tatsächlich ist das gesamte Vorhaben der Verlegung des Glasfasers im FFH-Gebiet „Naafbachtal“ ein erforderlicher Teil eines Befreiungsantrages.
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