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Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan ist kein geeignetes Instrument zur Planung einer neuen Brücke über die Agger im Bereich „Naafshäuschen“. Der Bebauungsplan entfaltet keine Konzentrationswirkung. Der Bebauungsplan ist bereits rechtswidrig, da er nicht vollziehbar und damit auch nicht erforderlich ist. Er ist damit auch keine Rechtsgrundlage für eine naturschutzrechtliche Befreiung…