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…die Aufstellung eines solchen Konzeptes wird ausdrücklich begrüßt!
Die Kommunen haben mit der Bauleitplanung und durch kommunale Satzungen die Möglichkeit, Solaranlagen auch im Gebäudebestand durchzusetzen. Auch Bestandsbebauungspläne können geändert und angepasst werden. Insbesondere lohnt es, eine Duldungspflicht für Solaranlagen auf Gewerbebauten näher zu prüfen.