Abbau der Teilhaberechte?

28. März 2025

BUND Rhein-Sieg warnt vor Abbau der Teilhaberechte der
Bevölkerung

In den Verhandlungspapieren der möglichen großen Koalition in Berlin finden sich riskante Ideen. Im Raume stehen umfassende Einschränkungen der bürgerschaftlichen Beteiligung und der Rügefähigkeit von behördlichen Entscheidungen. Beispielsweise trägt sich die Union mit dem Wunsch, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen. Es ermöglicht aktuell allen Bürger*innen die Einsicht in Verwaltungsvorgänge.

Die Eingriffskompensation für Bauwerke der Erneuerbaren Energien sei nicht erforderlich, da ihr Klimaschutzbeitrag selbst schon Kompensation genug sei. Das Verbandsklagerecht soll gleich auf der EU-Ebene gestrichen werden, wohlwissend, dass dann viele, auch massiv rechtsfehlerhafte Verfahren gar nicht mehr angreifbar wären. Erörterungstermine in Raumordnungsverfahren, in denen Bürger*innen ihre Anregungen und Bedenken mit der Behörde diskutieren könnten, sollen nur noch freiwillig stattfinden, können also auch gestrichen werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Verfahren soll nur noch einstufig erfolgen, so dass auf Planänderungen keine förmliche Reaktion der Menschen mehr möglich wäre.

Der Verlust weiterer Teilhaberechte der Zivilgesellschaft an Planungsvorhaben schadet der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es wird sichtbar, dass Teilhabe offenbar stört und der dadurch ausgelöste Rechtfertigungszwang nicht gewünscht ist. Eine verbindliche rechtliche Überprüfung durch die Naturschutzverbände soll es nicht mehr geben können. Das macht es natürlich leichter, gegen rechtliche und planerische Vorgaben zu verstoßen.

Die erwogenen Einschränkungen sind erkennbar nicht erforderlich, um Planverfahren besser und zügiger durchführen zu können. Dazu bedarf es anderer Veränderungen, allen voran mehr Personal in den Verwaltungen und ausreichend qualifizierte Anträge. Hilfreich wäre es außerdem, wenn politische Gremien mehr fachliche Planungskompetenz mitbrächten und bestehende Beschränkungen der Raumordnung oder der Gesetze auch dann beachten würden, wenn in der Folge manche spontane Idee eben nicht wunschgemäß möglich ist. Die Missachtung planerischer und rechtlicher Vorgaben durch politische Gremien und die ausbleibende Fehlerkorrektur durch die Verwaltungen selbst ist eine bedeutende Quelle für die Verzögerung bei der Umsetzung von Vorhaben.

Quelle:
Union und SPD: AG 4, 9 ff.: "Erörterungstermine werden fakultativ ausgestaltet. Das Bundesraumordnungsrecht soll mit den Ländern strategischer aufgestellt und mit überragendem öffentlichen Interesse ausgestattet werden. Ein Verfahren wird in dem Recht beendet, in dem es begonnen wurde: Wir führen eine verbindliche Stichtagsregelung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Planungsprozess ein. Das Verbandsklagerecht werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten. Der identische, der erweiterte und der vollseitige Ersatzneubau bei Infrastrukturvorhaben soll von der Pflicht eines 

Planfeststellungsverfahrens ausgenommen werden. Die Plangenehmigung
soll zum Regelverfahren werden. Beteiligungen der Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit sowie Prüfungen finden nur einmal statt. Für wesentliche Infrastrukturvorhaben wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur im laufenden Planverfahren zugelassen."

Nur Union: AG 9, 113 ff. : "Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen."

SPD und Union, AG 9, 217: "Präklusionsfristen weiten wir aus."

Nur Union: AG 11, 129 ff.: "Wir werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigen und erhalten gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche. Deshalb entfällt bei Eingriffen zum Schutz von Mensch und Umwelt der naturschutzrechtliche Ausgleich. Wir stärken die kluge Flächennutzung durch Doppel- und Mehrfachnutzungen (produktions- und betriebsintegrierte Kompensation)."

Nur Union: AG 11, 174 ff. "[Den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung wollen wir auf ein praxisgerechtes Niveau absenken. Wir werden das Umweltgenehmigungsrecht grundlegend reformieren, Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen – mit klaren Fristen, Typengenehmigungen und einer Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit bei Klage- und Beteiligungsrechten. Wir verschlanken das Umwelt-Informationsgesetz und überprüfen das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auf über Europarecht hinausgehende Punkte und nehmen entsprechende Anpassungen vor.]"

Nur Union: AG 17, 76 ff.: "[Bei Projekten der Energiewende verzichten wir künftig auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich, denn Klimaschutz ist als solcher schon der beste Umwelt- und Naturschutz. Wir reduzieren, wo heute schon möglich, Verbandsklagerechte und setzen uns auf europäischer Ebene für ihre Abschaffung ein.]"

  <https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/koalitionsverhandlungencducsuspd/>

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