BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

BUND NRW erhebt Klage gegen Befreiungsbescheid Grafenwerth

24. Januar 2020

 (Grafenwerth - by Wolkenkratzer, Wikimedia, CC BY-SA 3.0)

Der BUND NRW erhebt Klage beim VG Köln gegen den Befreiungsbescheid der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die geplanten Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth. Die Klage hat aufschiebende Wirkung.

Entgegen der Annahme der Behörde geht es bei dem Bauvorhaben nicht darum, die Erholungsnutzung auf der Insel so zu lenken, dass dort neben der Freizeitnutzung mehr Naturschutz möglich wird, sondern darum, die Freizeitnutzung auf Spielfeldern, Spielplätzen, einer Freitreppe und im Zuge von Festivals insgesamt zu erhöhen. Für den Naturschutz wirksame und störungsfreie neue Ruhezonen entstehen durch die Maßnahmen nicht. Noch naturnahe Strände an der Nordspitze werden weiter baulich überformt und im Auwald werden Spielplätze angelegt, die eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht zu Lasten der Altbäume auslösen. Eine „Erhöhung“ der Attraktivität der Insel ist das Planungsziel. Die Empfehlung des Naturschutzbeirates des Rhein-Sieg-Kreises, auf die geplante Freitreppe am Rheinufer zu verzichten, wurde nicht berücksichtigt.

Bedauerlich ist, dass der Bad Honnefer Rat die 3,3 Mio. Euro teuren Maßnahmen gegen die Natur angesichts von Klimawandel und Insektensterben überhaupt verfolgt. Aufgabe einer Naturschutzbehörde ist es dann jedoch, auf die rechtlichen und fachlichen Grenzen des Möglichen hinzuweisen und eine Befreiung zu verweigern. Schutz nur auf dem Papier einer Schutzgebietsverordnung und ohne Vollzug rettet die Natur unserer Region nicht. Tatsächlich stehen die Schutzziele der Verordnung dem Bauanliegen entgegen und sind auch nicht über eine Befreiung überwindbar. Weder überwiegt das öffentliche Interesse der baulich geprägten Freizeitnutzung gegenüber dem des Landschaftsschutzes noch liegt ein atypischer Einzelfall vor.

Die Landschaftsschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Bad honnef nennt u.a. folgende Schutzziele:

  • „Entwicklungspotential für den regionalen Biotopverbund“

  • „als Lebensraum für landschaftstypische Tiere und Pflanzen“

  • „als Puffer in der Randzone bestehender Naturschutzgebiete“ (ein FFH-Gebiet darf hier analog als relevant angesehen werden)

  • „des Rheins und seiner Ufer mit Inseln und Buhnenbereichen in seiner Funktion als Fließgewässer-Lebensraum und überregionale Achse des Biotopverbundes“

Bedenklich ist, dass die Fördergelder aus dem Etat „Zukunft Stadtgrün“ für dieses unzeitgemäße Bauvorhaben überhaupt bewilligt worden sind. Die Förderziele würden stattdessen sehr gut zu einer anspruchsvollen Grünentwicklung im Bad Honnefer Stadtpark passen. Sie passen jedoch überhaupt nicht zu Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth, für die die Schutzgebietsverordnung eine Beschränkung auf die landschaftsorientierte Erholung und die Stärkung des Biotopverbundes vorsieht. Das ausdrückliche Ziel der Förderung, Stadtgrün und die Entwicklung der Biologischen Vielfalt gleichermaßen zu unterstützen, wird nicht erreicht. Dafür fehlen dem Konzept Bausteine, die der Förderung der biologischen Vielfalt tatsächlich dienlich wären. Stattdessen sollen Höhlenbäume gefällt, Wege gebaut und Spielplätze mit Geräten angelegt werden. Natürliche Elemente wie der Strand und der Wald, die dem Naturerleben an der Nordspitze dienen, werden überbaut und naturferner. Rückbaumaßnahmen zugunsten der Natur fehlen.

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