BUND warnt vor Beschlussfassung des Regionalplanes Köln

07. Juli 2025

Am 11.07.2025 soll laut der Tagesordnung des Regionalrats der neue Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln beschlossen werden.

Der Planentwurf weist allerdings so umfangreiche und tiefgreifende sachliche und rechtliche Mängel auf, dass von einem Beschluss dringend abgeraten werden muss. Dass der Regionalrat nicht berechtigt ist, quasi willkürlich politische Wünsche der Kommunen oder einzelner Interessensgruppen umzusetzen, sondern dass er gemäß den gesetzlichen Vorgaben z. B. des Raumordnungsgesetzes fundierte, planerische Entwicklungskonzepte hinterlegen, Bedarfe nachweisen und abwägungsfeste Vorgaben aus dem Europa-, Bundes und Landesrecht beachten muss, scheint nicht mehr bekannt zu sein.

So werden z. B. in der Wahner Heide Flächen des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) nicht mehr konsequent als "Bereiche für den Schutz der Natur" (BSN) dargestellt. Der wirksame Schutz der europäischen Schutzgebiete ist aber europarechtlich verpflichtend. Absurderweise verfolgt man auch die Idee weiter, die Insel Grafenwerth in Bad Honnef könne trotz des FFH-Status‘ der Ufer und trotz der bestehenden Schutzgebietsverordnung zum Schwerpunktgebiet für überregionale Freizeitnutzung entwickelt werden. Es ist ganz bestimmt nicht mit dem FFH-Gebietsschutz und dem Schutz der landschaftsorientierten Erholung auf der Insel vereinbar, wenn die Insel nach und nach zur Eventlokation der Region werden würde, in Konkurrenz zum Bonner Rheinauenpark, der diese hervorgehobene Darstellung „Allgemeines Siedlungsgebiet, Zweckbindung Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ zum Schutz der dortigen Naherholung gerade nicht erhält.

An unzähligen Stellen z. B. in Königswinter, Bornheim, Wachtberg, Rheinbach und Meckenheim werden umfangreiche Gewerbe- und Siedlungsgebiete neu vorgeschlagen, ohne dass dafür insgesamt ein realistischer Bedarf hinterlegt wäre und ohne dass die Vorgaben des Klima-, Grundwasser- und Bodenschutzes wie sie z. B. der Landesentwicklungsplan vorsieht, beachtet werden würden. Selbst funktionierende Naturschutzprojekte wie die Obstblütenlandschaft in Bornheim werden nicht durch eine erweiterte BSN-Darstellung gestärkt.

Es herrscht offenkundig eine Verweigerungshaltung gegenüber den Nachhaltigkeitszielen. Bereits die Absage, für den Planentwurf vorab einen Erörterungstermin mit den Einwender*innen anzusetzen und sich öffentlich mit den Anregungen und Bedenken zum Planentwurf auseinander zu setzen, zeigt, dass bürgerschaftliche Beteiligung politisch zunehmend stört. Man möchte sich für die Mängel und Fehler im Plan nicht mehr rechtfertigen müssen. Das ist in einer Demokratie eine untragbare Entwicklung!

Der Entwurf des Regionalplans ist geprägt von einem festen Willen der Zerstörung zukünftiger Lebensgrundlagen und der Missachtung der geordneten Raumordnung. Er ist über weite Strecken nicht mehr wertebasiert.

Der Planentwurf steckt voller rechtlich inakzeptabler Planvorstellungen, die viele Ortsränder zerstören, lokale Naherholungsgebiete überbauen, Verkehr und Lärm vermehren. Es lohnt, ihn kritisch zu hinterfragen und die kommunalen Politiker*innen, die über ihre Parteien im Regionalrat vertreten sind und ihn beschließen, mit Kritik zu konfrontieren.

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