BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Burghof: Konflikte nicht verdrängen, sondern klären! Kreis steht erneut vor Gericht Investoren haben keinen Vorrang im Siebengebirge Stadt Königswinter stellt illegale Baumaßnahmen erst einmal ein

09. August 2022 | Pressemitteilung

Königswinter / Rhein-Sieg-Kreis, 01.08.2022: Der Wunsch, für den Burghof im Siebengebirge eine verträgliche Lösung zu finden, ist legitim und nachvollziehbar. Die Beherbergung von Menschen muss allerdings außerhalb des Naturschutzgebietes ermöglicht werden. Der Rhein-Sieg-Kreis darf geltendes Bau- und Naturschutzrecht nicht einfach ignorieren, indem er längst abgelaufene Betriebsgenehmigungen zu neuem Leben erweckt.

Die Stadt Königswinter hat derweil auf die seit Wochen vorgetragene Kritik des BUND reagiert und nach erneuter anwaltlicher Aufforderung die seit Wochen laufenden, ungenehmigten Bauarbeiten am Burghof aktuell einstellen lassen. Muss es wirklich dazu kommen, dass wieder der BUND NRW den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt darauf hinweisen muss, neue bauliche Nutzungen nach heute geltenden Vorschriften des Bau- und Naturschutzrechtes zu beurteilen, gesetzlich vorgeschriebene Prüfverfahren durchzuführen und rechtlich bindende Verfahrensregelungen zu beachten, z.B. die Beteiligung der Naturschutzverbände im erforderlichen Befreiungsverfahren? Die Idee des Kreises, naturschutzrechtlich auf Betriebs- und Baugenehmigungen des Burghofes vor über dreißig Jahren zurückzugreifen, als es noch gar kein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet im Siebengebirge gab, ist absurd und schon deshalb abwegig, weil die Stadt Königswinter parallel eine neue Baugenehmigung prüft. Wie im Fall Grafenwerth soll wieder eine Kungelei und ein einfaches „Benehmen“ des Kreises ein gesetzliches Befreiungsverfahren, diesmal für ein ganzes Hotel, ersetzen.

Die Förderung eines privaten Hotel- und Ferienbetriebs steht im Widerspruch zu den Naherholungsbedürfnissen der Menschen vor Ort. Das Siebengebirge ist schon jetzt an vielen Tagen hoffnungslos überlaufen. Der nahe Drachenfels gehört zu den am meisten frequentierten Orten im Schutzgebiet. Gerade hat der Naturpark ein Entlastungskonzept auf den Weg gebracht. Dazu passt kein weiterer privatnütziger Hotelbetrieb mit Gaststätte (120 Sitzplätze) und acht Ferienwohnungen im Schutzgebiet. Der Burghof stünde auch in Konkurrenz zu Hotels und Ferienwohnungen außerhalb des Schutzgebietes, die natürlich nicht mit einer so exquisiten Lage mithalten könnten.

Erneut hat daher der BUND NRW mit dem Burghof einen Fall aus dem Rhein-Sieg-Kreis am 01.08.2022 dem Verwaltungsgericht in Köln vorgelegt. Ohne rechtmäßige naturschutzrechtliche Befreiung von dem im Siebengebirge wirksamen Bauverbot ist eine Baugenehmigung nicht möglich. Ein solches Befreiungsverfahren fehlt und kann nach Einschätzung des BUND auch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Der Naturschutz ist ein gewichtiger öffentlicher Belang und aus Sicht des BUND an dieser Stelle eindeutig höher zu bewerten als privatwirtschaftliche Interessen an einem Hotelbauvorhaben, an Ferienwohnungen und zusätzlicher Gastronomie.

Der BUND hat bereits früh, im Jahr 2020, alle Beteiligten wieder und wieder auf die kritischen Genehmigungsumstände hingewiesen und deutlich gemacht, dass mit Blick auf das Naturschutzrecht, die örtliche Situation und den Denkmalschutz eine Nutzung des Gebäudes dem Naturschutz dienen müsse, etwa in Form eines Naturparkhauses oder einer Landschaftspflegestation. Mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes vereinbar wäre wohl auch eine Zweigstelle der Biologischen Station im Burghof für die Landschaftspflege im Siebengebirge. Dem zuwider haben die handelnden Akteure dem privatnützigen Hotel-Vorhaben Vorrang vor den erholungssuchenden Menschen gegeben, den attraktiven Wanderweg die Wiese hinauf beseitigt, obwohl er im offiziellen und abgestimmten Wegekonzept fixiert ist, öffentliche Flächen an den Investor abgegeben, die Umwandlung von Wirtschaftsgebäuden für Beherbungszwecke unterstützt, Gehölzbestände gerodet und Parkplätze für Hotelgäste in Aussicht gestellt. Das alles sind keine Maßnahmen für die Mehrzahl der Menschen, die Landschaft und die Natur. Das gesetzlich verbriefte Naturschutzanliegen fand nicht das notwendige politische Interesse, um hier zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

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