Sachlicher Teilplan (Regionalplan) Erneuerbare Energien weiterhin unausgewogen

17. Dezember 2025

- unbegründeter Zeitdruck gefährdet Planerfolg

Im Planungsprozess des Sachlichen Teilplanes für Erneuerbare Energien bei der Bezirksregierung Köln hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit etlichen anderen Naturschutzverbänden zahlreiche Anregungen und Bedenken vorgetragen. Im Ergebnis weist der für den 19.12.2025 dem Regionalrat zur Beschlussfassung vorgelegte Planentwurf weiterhin gravierende Mängel auf. Eine ausreichende Bewältigung der angebahnten Naturschutzkonflikte erfolgte nicht. 
 
Insgesamt fällt auf, dass ein unangemessener Zeitdruck erheblich zur Konfliktbildung beiträgt, da dadurch wesentliche Grundlagen einer sachgerechten Planung unberücksichtigt bleiben und ein öffentlicher Austausch über die Planung misslingt.  
Ein gravierender Mangel des Planes besteht darin, dass im Vorfeld auf eine eigenständige Übersichtskartierung der wichtigsten planungsrelevanten Tierarten verzichtet wurde. Dafür wäre ausreichend Zeit gewesen, wenn sich die Landesregierung nicht abweichend von den im Bundesrecht (WindBG) deutlich großzügiger ausgestalteten Fristen ohne Not entschieden hätte, die für NRW vorgegeben Flächenbeitragswerte bereits im Jahr 2025 erreichen zu wollen. § 3 WindBG sieht dafür eine Frist bis zum 31.12.2032 vor. Unter anderem wegen des Ausbleibens der Kartierung erfüllt der Plan aber die von der EU geforderte Bedingung einer ausreichenden Umweltprüfung für sogenannte Beschleunigungsgebiete nicht. In Folge dieses Mangels wurde z. B. ein faktisches Vogelschutzgebiet des Rotmilans im östlichen Rhein-Sieg-Kreis in der Planung übergangen. Zusätzlich wurden die wirkungsbezogenen Mindestabstände zu FFH-Gebieten und den Flächen nach Artikel 10 der FFH-Richtlinie nicht eingehalten (Bsp. Villerücken, Bornheim) und wichtige Planungen wie z.B. die Biotopverbundplanung des Naturschutzgroßprojektes Chance.7 der Bundesrepublik Deutschland (Bsp. Dachsberg, Bad Honnef) nicht beachtet. Eigene Ausschlusskriterien der Regionalplanungsbehörde zur Standortauswahl für Windkraftanlagen im Wald wurden nicht eingehalten (Bsp. Windpark Eitorf).  
Mit dem nun zusätzlich geplanten Verzicht auf einen Erörterungstermin verstärkt die Regionalplanungsbehörde erneut die Konfliktlage. Denn eben dieser Termin, der die Behörde lediglich einige Wochen mehr an Zeit kosten würde, würde die Chance eröffnen, Konflikte im gemeinsamen Dialog aufzulösen und Lösungsentwürfe der Regionalplanungsbehörde nach außen zu vermitteln. Der Verzicht auf den Erörterungstermin drängt Betroffene geradezu zur Klage gegen den Teilplan.  
Es herrscht im politischen Raum zunehmend das Missverständnis, dass Erörterungstermine entbehrlich seien, dabei dienen sie der Regionalplanungsbehörde selbst zur Optimierung der Planung. Erörterungstermine für raumrelevante Pläne sind in einer Demokratie wesentlicher Bestandteil der Teilhabe am Planungsprozess. 
BUND Rhein-Sieg-Kreis  

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