BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Aktuelle Baumfällungen an der L 333 höchst fraglich - BUND weist auf fehlende naturschutzrechtliche Befreiung hin, Klimaschutz vergessen

28. Februar 2023 | Pressemitteilung

Bildquelle: Pixabay

Eitorf / Hennef, 13.02.2023: Die aktuell gestarteten Baumfällungen an der L 333 zwischen Hennef und Eitorf sieht der BUND Rhein-Sieg außerordentlich kritisch. Die Fällung von etwa 500 Bäumen in der Steillage und im Naturschutzgebiet ist ohne genauere Prüfung in einem ordentlichen naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren nicht vertretbar. Der BUND zeigt sich außerordentlich verärgert, da seine frühzeitige Intervention in Form eines Schreibens vom 27.12.2022 an das Landesumweltministerium in dieser Sache bislang schlicht unbeantwortet geblieben ist. Die Fällungen starten daher ohne eine vorherige, vertiefte Klärung der Sach- und Rechtslage. Zuvor hatte die untere Naturschutzbehörde des Kreises es versäumt, ihrerseits wegen des Umfangs, der großen betroffenen Fläche und der großen Entfernung der Maßnahme zur Straße beim Landesbetrieb Straßen NRW auf einem naturschutzrechtlichen Verfahren zu bestehen. Die Maßnahme geht weit über eine einfache Verkehrssicherungsmaßnahme im Straßenraum hinaus.

Nun werden zunächst vollendete Tatsache der Zerstörung geschaffen. Wieder zeigt sich, dass ohne einen gerichtlichen Weg eine ausreichende rechtliche Aufklärung und ein Rechtsvollzug selbständig durch die zuständigen Schutzbehörden von sich heraus regelmäßig misslingt. Der Straßenbetrieb unterstellt, die Fällungen seien aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich. Nachweise dazu sind nicht bekannt. Eine akute Gefahr droht eindeutig nicht, zumal in den letzten Jahren etliche Sicherungsmaßnahmen in dem Gebiet bereits erfolgten. Insofern ist es mehr als zumutbar, derart schwerwiegende Eingriffe in ein Schutzgebiet in einem ordentlichen naturschutzrechtlichen Verfahren zu klären und aufzuarbeiten. Die Fällungen sollten daher sofort gestoppt werden.

Eine generelle Freistellung von straßenbezogenen Fällarbeiten besteht auch mit Blick auf § 9a Straßen- und Wegegesetz NRW nicht. Dort heißt es: „Die Straßenbaubehörde trägt die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen  Vorschriften eingehalten“ werden. Zur Prüfung dieser Fragen nimmt sie Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis auf. Die Naturschutzbehörde des Kreises steht gemäß den „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen“ von 2013 in der Pflicht, die vom Landesbetrieb Straßen geplanten Maßnahmen zu prüfen, der Landesbetrieb ist auch gemäß diesen Hinweisen gehalten ist, die rechtlichen Vorgaben, etwa des Naturschutzes, zu beachten.

Die Fällung von 500 Bäumen im Naturschutzgebiet ist weder naturschutzfachlich noch klimapolitisch vertretbar. Die leichtfertige Beseitigung von Laubbäumen steht völlig im Widerspruch zu der Notwendigkeit, Bäume als Helfer im Klimaschutz mehr denn je zu erhalten. Es ist offenbar nicht verstanden worden, dass nachwachsende Bäume erst in Jahrzehnten wieder einen nennenswerten Klimaschutzbeitrag liefern können, zeitlich nach möglichen Klima-Kipppunkten.

Der BUND hat heute erneut das von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN geführte Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW um ein Eingreifen ersucht. Es ist sowohl für die Handlung des Landesbetriebs Straßen als auch für den
Naturschutzvollzug zuständig.

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