Alt-Bebauungspläne belasten die Nachhaltigkeitsziele

03. Februar 2023 | Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis / Siegburg, 3.2.2023: Klimaschutz ist in wohl allen Kommunen ein vieldiskutiertes Thema. Dennoch bleibt die konsequente Überarbeitung und Anpassung bestehender Bebauungspläne durch die kommunalen Räte oft aus. Vor allem ältere Bebauungspläne, die teils noch aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammen, stellen eine wesentliche Gefährdung und Belastung der kommunalen Klimaschutzziele dar. Dort, wo sie noch nicht vollständig umgesetzt wurden, sollten sie dringend aufgehoben oder im Hinblick auf die heutigen Herausforderungen angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um die Auswahl der Wärme- und Energiequellen, um klimagerechte Baumaterialien, um die Unterbringung von Fahrrädern und eine konsequente Begrünung. Statt diese Alt-Pläne konsequent zu überarbeiten oder möglichst ganz aufzuheben, halten manche Kommunen daran fest und lassen weiterhin eine unwirtliche Betonpolitik zu.

Zwei eindrucksvolle Beispiele dazu finden sich in Siegburg: In der Siegburger Innenstadt wurden aktuell etliche Bäume auf dem Parkplatz des Amtsgerichtes gefällt, um das Gerichtsgebäude zu erweitern. Grundlage ist ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1972. Er wurde also vor mehr als 50 Jahren, vor fast zwei Generationen, aufgestellt. Die Innenstadt leidet inzwischen im Sommer massiv unter Hitze. Das dokumentiert der Klimaatlas des LANUV in beeindruckender Weise. Der Verlust von Großbäumen und die Errichtung eines weiteren Gebäudekörpers ist daher für die Lebensqualität der Menschen in der Innenstadt besonders kontraproduktiv. Der planerische Auftrag der Stadt ist es, das Stadtklima Schritt für Schritt wieder zu verbessern und nicht fortgesetzt zu verschlechtern. Nun mag der Standort des neuen Gerichtsgebäudes aus vielen Gründen unverrückbar gewesen sein. Es wäre aber politischer Auftrag gewesen, im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes die Konflikte mit dem Klimaschutz zu klären und durch zeitgemäße Maßnahmen zu kompensieren, etwa durch ein ergänzendes Stadtbaumkonzept für die Innenstadt oder ein Gebot zur Begrünung von Fassaden und Dächern im Umfeld – typischen Aufgaben einer Bauleitplanung. Die Überarbeitung des Bebauungsplanes aus den 70er Jahren wurde jedoch nicht in Angriff genommen. Der Klimaschutz verliert.

Ebenso der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Zange II: Hier soll ein weiteres, mehrere Hektar großes Gewerbegebiet im Überschwemmungsgebiet der Sieg angesiedelt werden. Ein Ansinnen, das nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und an der Swist offensichtlich absurd geworden ist. Der Bebauungsplan Nr. 58/3 für dieses Gewerbegebiet wurde 1992, also vor 30 Jahren rechtskräftig. Er steht heute offensichtlich im Widerspruch zum Hochwasserschutz, dem Gewässerschutz, dem Klimaschutz sowie dem Natur- und Artenschutz. Diese Pläne werden bewusst nicht aufgegeben. Gewerbe ist noch immer wichtiger als der Schutz unserer Lebensgrundlagen. Dass die für die Umsetzung des Gewerbegebietes benötigten Füllmassen an Boden aus einem Renaturierungsprojekt der Sieg gewonnen werden sollen, verbessert die Situation nicht. Diese Kiese im Umfang von 120.000 cbm sollten ohnehin besser als Geschiebe dem Fluss erhalten bleiben. Naturschutz sollte nicht durch gleichzeitige Zerstörung anderswo aufgerechnet werden.

Der BUND fordert alle Ratsmitglieder in den Kommunen und im Kreis auf, alte, noch nicht oder nicht vollständig umgesetzte Bebauungspläne konsequent im Hinblick auf Klima- und Naturschutzlasten zu überprüfen und ggf. aufzuheben oder durch Änderungsverfahren zu aktualisieren. Sonst führen Vorhaben aus längst vergangener Zeit immer und immer wieder zu neuen, vermeidbaren Belastungen. Sie erschweren das Bemühen, die Klimakatastrophe und das Artensterben aufzuhalten.

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