BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

BUND tritt für den Schutz des Grünen C ein

19. April 2021 | Pressemitteilung

Quelle: Pixabay

Am Mittwoch (21.4.2021) berät der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Sankt Augustin (Ö 5, Ö 6, Ö 7) über die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens im Bereich „Auf dem Butterberg“. Betroffen ist die Fläche zwischen Freibad und dem Sportplatz. Dort sollen u.a. die planerischen Voraussetzungen für Bauten der Deutschen Luft und Raumfahrt (DLR) geschaffen werden. Ein städtebauliches Konzept liegt als Basis der Planung vor. Die Planung fußt nur teilweise auf den Vorgaben des bestehenden Flächennutzungsplanes.

Kritisch ist, dass für die Planung nach aktuellem Stand auch Flächen des Grünen C in Anspruch genommen werden sollen. Das Grüne C wurde als überregionales Freiraumschutzkonzept im Rahmen der Regionale 2010 abgegrenzt und auch mit Fördergeldern der EU umgesetzt. Es soll insbesondere Erholungsfunktionen absichern und Grünräume für die Menschen erhalten und entwickeln.
Der BUND erinnert an den Sinn und Zweck des Grünen C. Es soll dauerhaft den Freiraum gegen bauliche Zugriffe der Kommunen sichern. Auf der Homepage des Projektes heißt es:

„Doch dort, wo sich die Städte immer weiter ausdehnen, werden die Naturräume immer kleiner. Einzigartige Landschaften drohen verloren zu gehen. In unserer Regio n soll das verhindert werden mit dem Projekt das „Grüne C“. Ziel war es, die vielfältigen Freiräume unserer Region langfristig zu sichern, miteinander zu verknüpfen und zu entwickeln. Dafür haben sich die Städte und Gemeinden Alfter, Bonn, Bornheim, Nied erkassel, Sankt Augustin und Troisdorf zusammengetan. Das Projekt ist in Deutschland einzigartig und wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, durch das Land Nordrhein Westfalen und die Europäische Union im Rahmen der Regiona le 2010 gefördert.“

Diese Schutzabsicht funktioniert nur, wenn die Flächen de s Grünen C als feste abschließende Kulisse erhalten werden. Eine scheibchenweise Inanspruchnahme kommt einer Gesamtpreisgabe gleich, da in späteren Jahren immer wieder Bauprojekt ein den Freiraum drängen werden. Jedes Mal wird die ausnahmsweise notwendige Flächeninanspruchnahme die bequemere Lösung darstellen. Sie führt aber gerade nicht zu neuen, zukunftsfähigen Lösungsmodellen, die mit dem bestehenden Siedlungsraum auskommen. Die aktuelle politische Erwägung, überhaupt in Flächen des Grünen C einzugreifen, zeigt , wie weit kommunale Politik vom Bewusstsein eines wirklichen Wandels hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften entfernt ist und wie schwer es ihr fällt, sogar selbst gesetzte, abschließende Grenzen zu Gunsten von Allgemeinwohlschutzgütern wirklich zu beachten.

Der BUND hat sich mit dem städtebaulichen Konzept für die Bauleitplanung „Auf dem Butterberg“ auseinandergesetzt. Er schlägt vor, im weiteren Verfahren der Bauleitplanung einige Änderungen vorzunehmen, wodurch ein Zugriff auf die Flächen des Grünen C vermeidbar ist:

  • Die großzügigen Grünflächen innerhalb des Baugebietes sollten zu Gunsten der öffentlichen Freiflächen des Grünen C aufgebgeben werden. Es ist nicht nachvollziehbar, öffentlich geförderte Freiraumflächen zu überbauen, um dann, trotz der unmittelbaren Lage am Siedlungsrand, im Baugebiet halböffentliche oder gar private Grünflächen vorzusehen,
  • Es ist möglich, zusammenhängende Baukörper zu planen, anstatt viel Fläche durch kleinere Solitärbauten zu verlieren.
  • Im Zweifelsfall sollte sich die Planung auf die Ansiedlung der DLR (und der Schulerweiterungen) fokussieren und für andere Firmen, die sich im Umfeld der DLR ansiedeln wollen, auch in den nächsten Jahren freiwerdende Büroflächen im Umfeld in die städtebaulichen Erwägungen mit einbeziehen.
  • Es ist ratsam, das Plangebiet um die Bestandsflächen der angrenzenden Schulen zu erweitern, um die Parkplatzbedarfe insgesamt neu regeln zu können. Dadurch können erhebliche Flächenreserven erschlossen werden.

Darüber hinaus hat der BUND der Stadt etliche Hinweise zu einer umweltfreundlichen Ausgestaltung der Planung vorgetragen, vom Schutz gegen Vogelschlag bis zur Dachbegrünung und Niederschlagswasserversickerung. Der BUND rät auch vom Bau umfassender Tiefgaragen ab. Ein zentrales Parkhaus, das auch für den Parkbedarf der Schulen nutzbar sein könnte, mindert nicht nur die Baukosten erheblich, sondern schützt auch den Boden. Es kann, wenn eine Mobilitätswende tatsächlich erreicht wird, sehr viel leichter für andere Zwecke genutzt oder zurückgebaut werden. Tiefgaragen stellen enorme Eingriffe in den Boden und den Wasserhaushalt des Bodens dar und erschweren den Stadtbäumen das Überleben. Die Klimabilanz von Tiefgaragen ist außerordentlich ungünstig.

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