BUND warnt vor Spielbank-Neubau im Überschwemmungsgebiet

26. November 2023 | Pressemitteilung

BUND widerspricht Spielbank im Überschwemmungsgebiet der Sieg

BUND warnt vor Spielbank-Neubau im Überschwemmungsgebiet


Siegburg, 26.11.2023: Mit weiterhin großem Befremden nimmt der BUND zur Kenntnis, dass Rat und Stadtverwaltung in Siegburg offenbar gegen jede landesplanerische Vorgabe und jede planerische Vernunft weiterhin an eine Bebaubarkeit des Gebietes „Zange II“ im Überschwemmungsgebiet der Sieg glauben. Tatsächlich gibt der Landesentwicklungsplan eindeutig als raumplanerisches Ziel 7.4-6 den Erhalt der Überschwemmungsbereiche vor. Bebauungspläne, die noch nicht umgesetzt worden sind, sollen aufgehoben werden.1 Der Regionalplan Köln stellt das Gebiet, in das nun eine Spielbank gebaut werden soll, als Überschwemmungsgebiet dar.2 Der BUND fordert die Aufhebung der betroffenen Bebauungspläne für das Gewerbegebiet „Zange II“ aus dem Jahre 1992, Nr. 58/3 – Zange II (oben), Nr. 58/2 – Zange II (L 332 rechts oben) und Nr. 58/2 – Zange II (L 332 Mitte oben) und einen dauerhaften Bauverzicht dort.
Die bestehenden Bebauungspläne für das Gebiet müssten für die Spielbank ohnehin überarbeitet werden und würden dann an der Hürde fehlender raumplanerischer Zulässigkeit scheitern. Der Flächennutzungsplan taugt als Plangrundlage schon wegen des Alters nicht mehr und müsste daher ebenfalls angepasst werden. Diese Anpassung dürfte die Bezirksregierung Köln nicht genehmigen.
Das Vorhaben ist weder mit dem FFH-Gebietsschutz noch mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes vereinbar. „Wer heute noch Bauvorhaben im Überschwemmungsbereich und in den zentralen Biotopverbundachsen der großen Flussauen plant und zulässt, handelt hochgradig verantwortungslos!“, so der BUND, der eine zukunftsfähige kommunale Planung einfordert.
Der BUND trägt seine Bedenken zur geplanten Bebauung des Gebietes Zange II regelmäßig der Stadtverwaltung und der Bezirksregierung vor. Spätestens nach dem Ahrhochwasser im Juli 2021 ist eigentlich allen sichtbar geworden, wie wichtig breite und noch breitere Auenkorridore für den Schutz der Menschen an den Gewässern sind. Der Sprecher der BUND Kreisgruppe rät daher dringend, von den Plänen, an diesem Standort in Gebäude zu investieren, Abstand zu nehmen.


1 „7.4-6 Ziel Überschwemmungsbereiche Die Überschwemmungsbereiche der Fließgewässer sind für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln. Die Überschwemmungs-bereiche sind von hochwasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen Siedlungsbereichen und Bauflächen, freizuhalten. Die innerhalb von Überschwemmungsbereichen in Flächennutzungsplänen dargestellten Bauflächen, die noch nicht realisiert oder in verbindliche Bauleitpläne umgesetzt wurden, sind zurückzunehmen und vorrangig als natürlicher Retentionsraum zu sichern.“ LEP, Seite 103f.


2 extra.bezreg-koeln.nrw.de/brk_media/_ueberschwemmungsgebiete/sieg/sieg/007.pdf, 26.11.2023, 12,47 Uhr


Der BUND formuliert seine Hinweise zu den, den Bauplänen entgegenstehenden öffentlichen Belangen im Fall „Zange II“ seit vielen Jahren mit Nachdruck und hat dazu bereits ein eigenes Rechtsgutachten erarbeitet. Es war Basis für den am 15.2.2021, wenige Monate vor dem Ahrhochwasser gestellten Bürger*innenantrag bei der Stadt Siegburg. Der Antrag wurde ohne jede Aussprache und Diskussion damals abgelehnt.
Im laufenden Plangenehmigungsverfahren zur vermeintlichen Siegrenaturierung im Bereich Zange hat der BUND ebenfalls eine umfassende und aufklärende Stellungnahme vorgetragen, da mit den geplanten Eingriffen unter anderem Flächenverluste im FFH-Gebiet und erhebliche Schwermetallbelastungen verbunden wären.


sessionnet.krz.de/siegburg/bi/to0050.asp
Bürgerantrag vom 15.2.2021, Beschwerdeausschuss 25.3.2021


www.bund-rsk.de/service/suchergebnis/ (Pressemeldungen vom 8.Juni 2021, 5. August 2021, 3. Februar 2023)

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb