BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Maculinea-Falter mit Licht und Schatten

20. Februar 2023

Rhein-Sieg-Kreis, 4.12.2022: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) engagiert sich seit vielen Jahren auch im Artenschutz für den Hellen und den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Mitglieder des BUND erfassen auf den meisten wichtigen Bläulingsflächen im Kreis seit 2005 jeden Sommer die Falterzahlen. Die Auswertung der Bestandsaufnahme für das Jahr 2022 zeigt wieder, wie fragil der Schutz dieser Falter ist.

Ihre komplizierte Raupenphase mit nur einer und zudem recht speziellen Wirtspflanze, dem Großen Wiesenknopf, und der Abhängigkeit von wenigen Wirtsameisenarten führt zu regelmäßigen Bestandsschwankungen auf den einzelnen Flächen. Diese können nur in einem dichten Nebeneinander von Falterwiesen aufgefangen werden. Dabei sind neu hinzukommende Flächen mit bisher von den Faltern „ungenutzten“ Ameisen von großer Bedeutung, um den insgesamt viel zu geringen Gesamtbestand weiter ausbauen zu können. Tatsächlich geht es beiden Arten aktuell nicht gut, wobei der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling mit Abstand noch größere Probleme hat. Nicht einmal 70 Falter flogen von dieser Art maximal auf allen  Kontrollflächen zusammen. Oft sind nur noch wenige einzelne Falter anzutreffen, und der trockene Sommer lässt für das nächste Jahr weitere schlimme Bestandseinbrüche befürchten.

Umso erfreulicher ist es, dass sich gerade auf einigen vom BUND Rhein-Sieg-Kreis gepflegten Falterwiesen die Maculinea-Bestände zurzeit positiv entwickeln, z.B. in Windeck-Röcklingen und in Eitorf-Alzenbach. Das ist der Lohn für kleinteilige Pflege und einen gezielten Aufbau der Bestände des Großen Wiesenknopfs. Hilfreich unterstützen insbesondere die Maculinea-Stiftung von Heidrun Brieskorn und Stiftungen wie die Karl Kaus Stiftung die Schutzbemühungen. Ohne zahlreiche Bundesfreiwillige und Ehrenamtliche wäre die aufwändige, tier- und bodenschonende Wiesenpflege mit Kleingeräten und viel Handarbeit ebenfalls undenkbar. Auch bedarf es hunderter Ehrenamtsstunden, um die fachkundige Erfassung der Falter zu bewerkstelligen und die Bestandsschwankungen nachweisen zu können. Diese Arbeit wird ebenfalls ehrenamtlich erbracht, sie unterstützt das Land NRW bei seinen Artenschutzpflichten.  

Nicht in diese aufwendigen Schutzbemühungen passt, dass die Gemeinde Eitorf weiterhin an ihrer Gewerbeflächenplanung in Altebach („Altebach II“) trotz der dortigen Maculinea-Falter festhält. Lebensräume der Maculinea-Falter sind extrem beschränkt, und die Art kommt landesweit fast nur noch im Siegtal vor. Der Respekt vor den Arten und die Schutzverpflichtung des Landes stehen einer Gewerbeflächenentwicklung dort diametral entgegen.

 

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