BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Naturschutzbeirat - Erste Nachbesetzung wird erforderlich

17. Februar 2021 | Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis, 17.02.2021: Das von Mitarbeiter*innen des Rhein-Sieg-Kreises gesteuerte Wahlverfahren bei der Besetzung des Naturschutzbeirates am 1.Dezember 2020 hat nun einen Rücktritt zur Folge. Theo Augustin hält die Vorgehensweise, bei der Wahl der Mitglieder des Naturschutzbeirates durch den Kreistag die Abweichungen von den Vorschlägen der Verbände nicht offen zu kommunizieren, für inakzeptabel. Die Kreisverwaltung hatte dem Kreistag eine Wahlliste zur Abstimmung vorgelegt, die nicht dem Vorschlag des BUND entsprach und diese Abweichung in der Darstellung des Wahlvorschlags dem Kreistag verschwiegen. Augustin sieht daher für sich keine Grundlage, nach einem solchen Aufschlag vertrauensvoll mit der Kreisverwaltung zusammenzuarbeiten. Er gibt sein Mandat mit sofortiger Wirkung zurück. Ohne Frage habe der Kreistag ein Wahlrecht. Aber es sei nicht Sache der Kreisverwaltung, sich eine Wahlliste zusammenzustellen, die ihr am bequemsten erscheine, so Augustin. Wie das Protokoll der Kreistagsberatung zeigt, gab es zu der Abweichung von dem Besetzungsvorschlag des BUND keinen Hinweis während der Beratungen.

Trotz dieses Affronts stellt sich für den BUND als Institution die Frage des grundsätzlichen Rückzugs aus dem Beirat nicht. Er sieht bessere Chancen, Gehör für die Naturschutzbelange zu finden, wenn er als Verband am Beiratsgeschehen teilnimmt und beteiligt ist.
Bemerkenswert ist, dass die Kreisverwaltung offensichtlich nicht gewillt ist, sich an fünf oder sechs Terminen im Jahr mit kritischen Beiträgen auch des Sprechers des BUND Rhein-Sieg-Kreis, Achim Baumgartner, konstruktiv auseinanderzusetzen. Aber anstatt dies im Kreistag offen anzusprechen und danach eine von den Vorschlägen des Verbandes ggf. abweichende Kandidatenwahl vorzunehmen, zog man es vor, mit der abweichenden eigenen Listenzusammenstellung in der Verwaltungsvorlage ohne Diskussion einen glatten Durchlauf bei der Wahl zu versuchen.

Der Beirat ist vom Gesetzgeber gerade als das Gremium vorgesehen, das Verwaltungshandeln und nicht zuletzt auch politische Vorhaben, die Natur und Umwelt betreffen, kritisch, fachkundig und eigenständig erörtern soll. Hierbei sollen bewusst widersprechende Einschätzungen im Vorfeld einbezogen und möglichst bereits austariert werden. Es soll gerade nicht kommod zugehen, sondern die Beratungen sollen zur Klärung von Konflikten beitragen.

Selbstverständlich und ausdrücklich ohne Frage obliegt dem Kreistag das Wahlrecht, da für jeden Posten mindestens zwei Kandidaten*innen vorgeschlagen werden müssen. Diese Wahl sollte aber offen und sichtbar erfolgen, so dass sie politisch auch bewertet werden kann. Genau das ist bei der Wahl im Dezember nicht passiert. Der Rücktritt von Herrn Augustin erfordert es nun, die Besetzung des Postens neu zu regeln. Formal muss der BUND wieder zwei Vorschläge für die Nachwahl unterbreiten.

Es steht dem Kreistag frei, bei der notwendigen Nachwahl für den vakant gewordenen Posten den dann wieder zur Auswahl stehenden Sprecher einer der erfolgreichsten BUND-Kreisgruppen in NRW, Achim Baumgartner, bewusst nicht in den Beirat zu wählen und auf diese Expertise zu verzichten. Aber damit wäre dann sichtbar und offen die Abweichung vom angestrebten Besetzungsvorschlag des BUND erklärt. Sein Wunsch, Verbandsbeteiligung und Beiratsberatung möglichst unmittelbar und auch personell zu koordinieren, würde abgelehnt, obwohl genau dieser Wunsch der optimalen Koordination einst von der Verwaltung vehement gegenüber dem BUND
eingefordert worden war.

Mit der offenen Abweichung wäre ein Zeichen gesetzt, dass in einer Schwarz-Grünen Koalition der Vorschlag des BUND, wie er seine Arbeit im Beirat personell ausgestalten will, ablehnt wird und die Abweichung vom Wahlvorschlag nicht ein bloßes Anliegen der Verwaltung selbst ist, um sich mit zentralen Konflikten im Naturschutzvollzug im Beirat vielleicht nicht so offensichtlich konfrontiert sehen zu müssen. Mit dieser Aussage können dann alle umgehen und die Wertschätzung und den politischen Stellenwert der Naturschutzbelange im Wettstreit mit konkurrierenden Interessen im Kreistag ablesen.

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