BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Naturschutzgroßprojekt chance 7: BUND fordert erneut Wiedereinsetzung der begleitenden Arbeitsgruppen

23. Mai 2021 | Pressemitteilung

Bildquelle: Pixabay

Das Naturschutzgroßprojekt chance 7 ist ein Projekt des Rhein Sieg Kreises, er ist Projektnehmer und verantwortlich für die Umsetzung.
Während der Erstellung des Pflege und Entwicklungsplanes wurden fachkundig besetzte, begleitende Arbeitsgruppen für die sechs Kerngebiete, z. B. das „Pleiser Hügelland“, das „Siebengebirge“ oder die „Bläulingswiesen im Siegtal“, eingesetzt. Diese AGs äußerten unisone den Wunsch, auch in der Umsetzungsphase von 2015 bis 2025 weiterarbeiten zu dürfen und die Umsetzungsphase zu begleiten. Das erschien schon deshalb sinnvoll, weil sich im Laufe von zehn Jahren auch notwendige Änderungen und Anpassungen des Pflege und Entwicklungsplanes ergeben können.

Diesem Wunsch ist der Rhein Sieg Kreis aus unerfindlichen Gründen bis heute nicht nachgekommen. Ergänzende Fachkunde, Erfahrung, Netzwerkanschluss und Ortskenntnis sind offenbar nicht gewollt. Allein die etwa einmal jährlich tagende Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG), vor allem mit zahlreichen Behördenvertretern besetzt, wird pflichtgemäß fortgesetzt. Sie bietet aber keinen Raum für fachliches Arbeiten im Detail.

Seit dem Start der Umsetzungsphase wiederholt der BUND gegenüber Kreis und dem Bundesamt für Naturschutz als Fördergeldgeber seine Forderung, die auf die Kerngebiete bezogenen Arbeitsgruppen wiedereinzusetzen.

Der Rhein Sieg Kreis lehnt nicht nur die Unterstützung und Beratung der Arbeitskreise ab. Er realisiert auch nicht ausreichend, dass die Naturschutzmaßnahmen in aktive Lebensgemeinschaften eingreifen. Das verlangt eine gewisse Behutsamkeit und Rücksicht auf vorhandene Tiere, bestehende Populationen und das sehr empfindliche Schutzgut Boden. Das große „Hau Ruck“ z. B. mit Forstmulchern, geübte Praxis d es Kreises im Krabachtal (Hennef/ Eitorf), in der Komper Heide (Königswinter) oder jetzt am Kellerberg (Königswinter), ist weit von einem achtsamen Umgang mit der Natur entfernt. Schon der Umbau selbst sollte mit den Naturschutzzielen vereinbar sein und keine hohen Kollateralschäden zur Folge haben. Naturschutz, auch wiederherstellender Naturschutz, gedeiht am besten aus einer fachgerechten naturschutzfachlichen Pflege heraus. Diese fehlt jedoch in vielen Schutzgebieten und wird am ehesten über das Netzwerk der Arbeitsgruppen aufgebaut und erreicht.

Stattdessen mehren sich die Konfliktfälle. Im Krabachtal wurden im Jahr 2013 4.000 qm Fichtenfläche mit dem Forstmulcher durch Fräsen nivelliert, im Forst wäre eine solche Praxis nach § 1 b Landesforstgesetz verboten. Forstmulcher kamen auch bei der Freistellung in der Komper Heide zum Einsatz. Die am Kellerberg 2019 gefällten Bäume lagen bis zur Abfuhr monatelang, ehe sie abgefahren wurden, längst wieder durch Tiere bewohnt und besiedelt. Der Abriss des Bunkers im Mai 2020 in Königswinter gehört zu den fraglichen Vorhaben ebenso wie der Umgang mit den Bewirtschaftern von vom Kreis gekaufte n Weideflächen. Trotz erheblicher Borkenkäfer Kahlschläge im Siebengebirge setzt der Kreis sein Freistellungskonzept ohne kri tische Reflexion ob der Summe der Störungen und Freistellungen im FFH Gebiet des Siebengebirges weiter fort und hat dabei unterhalb des Jugendhofes auch mächtige Walnussbäume einfach mit abgeräumt. Knotengeflechtzäune im Siebengebirge an der Schaffhausenkanzel (Bad Honnef) und unterhalb der Wolkenburg (Königswinter/ Bad Honnef) sind ein weiter aktueller und kritischer Punkt; hier hat der BUND im Naturschutzbeirat am 27.5.2021 den Rückbau beantragt. Das Fräsen des Bodens mit Forstmulchern am Kellerberg während der Brutzeit und im Lebensraum der Zauneidechse folgt nun als weiteres Beispiel. Doch auch das ist nicht neu, an der Sieg bei Windeck Röcklingen war der Mulcher Einsatz gegen Neophyten in der Setzzeit der Rehe schon einmal scharf kritisiert worden.

(Die Stadt Bonn hat sich sehr spät im Prozess mit zwei eigenen Kerngebieten dem Naturschutzgroßprojekt angeschlossen. Wie die Umsetzung zwischen der Stadt Bonn und dem Rhein Sieg Kreis geregelt ist, ist uns (dem BUND) nicht bekannt).

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb