BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Radweg in Windeck wird teuer und unpraktisch

15. Januar 2023

15.01.2023, Windeck: Mit Bescheid vom 15.12.2022 hat die Kreisverwaltung dem Bau des Radweges zwischen Rosbach und Gansau die naturschutzrechtliche Befreiung erteilt. Weitere naturschutzrechtliche Zustimmungen zum Schutz des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) und zum Artenschutz lagen in der Hand der höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung, diese Erklärungen hat der BUND mit Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz angefordert. Eine abschließende rechtliche Einschätzung durch den BUND steht daher noch aus. Die beiden Naturschutzbehörden stimmen dem Bau eines Radweges zu, dessen Ausführungsvariante mit massiven Eingriffen in die Felshänge, den Lebensraum der Zauneidechse und in das FFH-Gebiet verbunden sind.

Der BUND hatte im Vorfeld mit Datum vom 30.05.2021 eine dezidierte, siebenseitige Stellungnahme mit zahlreichen Hinweisen erarbeitet und andere, das Alltagsradfahren und den Naturschutz unterstützende Planlösungen eingefordert. Die rechtlichen Anforderungen an den Artenschutz und den Schutz des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes sollten erfüllt werden. In der Zeit vom Mai 2021 bis zum 15.12.2022 wäre Zeit genug gewesen, die Planung in einem Fachgespräch mit den Naturschutzverbänden und dem ADFC gemeinsam zu reflektieren und zu optimieren. Nun erfolgte ganz ohne einen vorherigen Diskurs eine Freistellung einer kaum legitimierbaren, monströsen Radwegeplanung, die nicht nur extrem hohe Kosten und massive Eingriffe in den Lebensraum der Zauneidechse und das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet zur Folge hat, sondern die auch für das Alltagsradfahren erkennbar weniger gut geeignet ist, weil sie vermeidbare  Umwege durch das Schutzgebiet und Seitenwechsel über die L 333 vorsieht. Touristische Attraktivität wurde höher bewertet – und dies, obwohl für die Nutzung des Siegtalradwegs insgesamt bis heute gar keine naturschutzrechtliche Zulassung existiert.

Die Gewohnheit setzt sich fort, dass Eingriffsplanungen nicht mehr ausreichend auf breiter Basis öffentlich und fachlich reflektiert und erörtert, sondern sogar gegen rechtliche und fachliche Vorgaben durchgesetzt werden. Selbst Anpassungen des Verlaufs nur von Teilstrecken oder bei den Standards der Ausbaubreite oder der Lage der Entwässerungsrinnen werden trotz hoher Schadwirkungen für die Natur nicht zugebilligt.

Wir vermissen die politische Bereitschaft, Verkehrsplanungen bei der Betroffenheit zahlreicher Umweltgüter konsequent über Planfeststellungsverfahren vorzubereiten, die eine breite Beteiligung von jedermann und dadurch eine öffentliche Diskussion ermöglichten. Zugleich fordern wir mehr Nachdruck bei der Durchsetzung der u.a. im Artikel 20a GG verbrieften Rechte der Natur durch die staatlichen Naturschutzverwaltungen.

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