BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Roleber: BUND warnt vor Fehlplanung Bauabschnitt 1 – alles ist offen. Planung für die Bauabschnitte 2 und 3 widerspricht dem gültigen Regionalplan.

22. September 2020 | Pressemitteilung

Umweltprüfungen sind die Basis möglicher Planungen und kein
nachlaufendes Handicap. Vor diesem Hintergrund sind die Planungen im Kontext mit der
ehemaligen Landwirtschaftskammer in Bonn-Roleber in mehrfacher Hinsicht
außerordentlich unbefriedigend.

Für den Bauabschnitt 1, das ursprüngliche Kammergelände, wurde der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 7222-101 gefasst. Städtebauliche Konzepte
werden dafür gerade im Rahmen eines Wettbewerbs erarbeitet. Der Abriss des
Bestandsgebäudes der Landwirtschaftskammer sei bereits beschlossene Sache, trotz der
damit im Vergleich zu einem Neubau per se verbundenen negativen Klima- und
Umweltwirkungen.

Doch die notwendigen Umweltgutachten, die, wie in der DSK-Vorstudie 2016 empfohlen,
zuvor Fragen der entstehenden Kanalkosten, des Verkehrsaufkommens und des Naturund
Klimaschutzes hätten klären können, fehlen noch immer. Dem laufenden Wettbewerb
als Basis der weiteren Planung fehlten damit für viele Fachfragen wesentliche und
konkrete Eckpunkte. So ist z. B. die Hürde der Verträglichkeit mit dem Schutz des Fauna-
Flora-Habitat-Gebietes Siebengebirge nicht dadurch genommen, dass lediglich gewisse
Abstände zum Schutzgebiet eingehalten werden. Gut nur, dass der Wettbewerb ohnehin
keine Bindungswirkung entfaltet und somit für das weitere Bebauungsplanverfahren
weiterhin alles offenbleibt. Nun wird im Nachgang festzulegen sein, was auf dem Gelände
der ehemaligen Landwirtschaftskammer überhaupt mit dem Kanal- und Straßennetz oder
dem Klimaschutz vereinbar sein kann.

Bauabschnitt 2 und 3: Den darüber hinaus immer wieder vorgetragenen Planideen für
weitere Baufelder (2 und 3) zwischen dem Friedhof und der Ettenhausener Straße in
Roleber fehlt die Planungsgrundlage vollständig. Die Flächen sind im gültigen
Regionalplan gar nicht als Baufläche enthalten. Auch darauf weist der BUND im Kontext
der Diskussion um die weitere bauliche Entwicklung des Kammerareals hin.
Es ist außerordentlich fragwürdig, mit welcher Energie in Roleber eine große bauliche
Inanspruchnahme vorbereitet wird, der die rechtliche Basis jedoch fehlt.

Die Debatten um die Frage, hier zu bauen oder auf eine Bebauung zu verzichten, sind
insofern zu großen Teilen Scheingefechte, da die Stadt Bonn wie alle anderen Kommunen
auch nach § 1 Absatz 4 des Baugesetzbuches gezwungen ist, ihre Bauleitplanung aus den
Vorgaben des Regionalplanes zu entwickeln und die Ziele der Raumordnung zu beachten.
Ein Baufeld von grob 12 ha ist nur innerhalb der behördenverbindlichen Vorgaben des
Regionalplanes möglich.

Zwar wird der Regionalplan gerade neu aufgestellt, und die Stadt Bonn hat dazu
Flächenwünsche angemeldet, aber genau deshalb sind die Ergebnisse der
vergleichenden Standortanalysen und der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der
Aufstellung des Regionalplanes und die Vorgaben des dann neuen Regionalplanes auch
abzuwarten. Bei dieser Prüfung sind eben der durch den Klimawandel massiv gestiegene
Wert von landwirtschaftlichen Flächen zur Ertrags- und Ernährungssicherung (der
Grünlandertrag ist z. B. in der Region bis zu 75% eingebrochen), der erhöhte Bedarf an
Naherholungsflächen außerhalb der Naturschutzgebiete, die kleinklimatische Bewältigung
der Hitzesommer, von Starkregenereignissen, das noch immer nicht gestoppte
Artensterben und nicht zuletzt die verheerende Klimabilanz von Neubaugebieten ebenfalls
zu berücksichtigen. Die fehlende Erschließung für die Gesamtheit der mitunter politisch
gewünschten Baugebiete in der Höhenlage von Bonn (und Königswinter) ist ein weiterer
planerischer Kipppunkt, der eine weitere Bebauung sehr in Frage stellt.

Es ist nach der Kommunalwahl wieder völlig offen, ob der Bebauungsplan 7222-101
überhaupt noch eine politische Mehrheit findet. Der geplante klimabelastende Abriss und
Neubau, die Autoorientierung und eine fehlende belastbare Erschließung auch bei der
Wasser- und Abwasserinfrastruktur und aktuelle Klimaschutzziele sind Gründe genug, das
Vorhaben einer Bebauung aufzugeben.

Ein Gebäudeumbau könnte daher plötzlich wieder eine gute Kompromisslösung oder gar
den „Königsweg“ darstellen, um klimaverträglich Wohnraum im Bestand zu schaffen.

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