BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Schutzvollzug für das FFH-Gebietes weiter offen

23. Januar 2023 | Pressemitteilung

Bildquelle: Pixabay.com

Siebengebirge / Köln, 23.01.2023: Zum Schutz des einzigartigen Siebengebirges hat der BUND Landesverband NRW heute Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Nutzung und Zweckentfremdung des seit 30 Jahren leerstehenden Burghofes als Dauerwohnort, als Feriendomizil und für eine umfangreiche Außengastronomie eingelegt. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte nach einem beispiellosen Verfahrensdurcheinander am 22.12.2022 für das Vorhaben eine Ausnahme und eine Befreiung von den Schutzgeboten der Naturschutzgebietsverordnung erteilt.

Das geplante Großprojekt mit zwei geplanten Bestandswohnungen, sechs Ferienwohnungen, etlichen Hotelzimmern und etwa 120 Plätzen in der Außengastronomie steht im Widerspruch zum Schutz des Siebengebirges, das ein Naturschutzgebiet und ein gemeldetes europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist. Entgegen der Begründung des Landrates dient das Vorhaben auch nicht dem Denkmalschutz, da es für die geplante Nutzung in großen Teilen verändert und zweckentfremdet werden muss. Bis heute ist eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Vorhaben von Seiten der unteren Denkmalschutzbehörde, der Stadt Königswinter, nicht bekannt geworden. Für weitere Übernachtungs- und Gastronomieangebote besteht erkennbar im Schutzgebiet kein Bedarf. Angebote dazu gibt es in den Ortslagen in Königswinter und Bad Honnef bzw. schon jetzt im Schutzgebiet hinreichend. Tatsächlich wird der Denkmalschutz als Vehikel genutzt, um einen 1-A-Immobilienstandort mitten im Schutzgebiet mit Rheinblick und vis-à-vis zum Schloss Drachenburg als Investment zu sichern.

Der angesichts des Artensterbens erforderliche und rechtlich gebotene Schutz des Naturschutzgebietes steht dem Vorhaben jedoch entgegen. Das ergibt sich aus den weitreichenden Beeinträchtigungen, die von dem Vorhaben unmittelbar selbst oder im Zusammenwirken mit weiteren im Vorfeld zugelassenen Vorhaben ausgehen. Problematisch sind u.a. die erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung, die Lichtemission und die immer anhaltenderen Störungen der Natur auch in den sonst noch einigermaßen geschützten Zeiten der Dämmerung und Nacht.

Es wäre Aufgabe der Kreisverwaltung als verantwortliche Schutzgebietsmanagerin gewesen, im Rahmen eines FFH-Entwicklungskonzeptes die zahlreichen Eingriffe durch Bauten, Straßen- und Wegeausbau, Verkehrssicherung und verschiedene Nutzungen, allen voran die forstliche Nutzung, untereinander zu priorisieren, Verkehrslenkungskonzepte zu entwickeln und Grenzen für eine Gesamtbelastung vorzusehen. Den immer neuen Eingriffen stehen keine adäquaten Fortschritte beim Schutz des Gebietes gegenüber, trotz der Maßnahmen aus dem Naturschutzgroßprojekt Chance.7 und der Ausweisung von Wildnisgebieten durch das Land NRW.

Der BUND zieht mit der Klage, die vom Vogelschutz-Komitee als betroffenem Grundstücksnachbarn finanziell unterstützt wird, einmal mehr die Notbremse, um die weitere Verschlechterung und Zweckentfremdung des Siebengebirges aufzuhalten und um das Gebiet für die landschaftsorientiere Erholung vor noch weitern Eingriffen,
Fahrverkehr und privatnützigen Bauprojekten zu schützen. Bemerkenswert ist die große Unterstützung des naturschutzschädlichen Bauvorhabens im Schutzgebiet über alle Verwaltungsebenen hinweg, entgegen den Anforderungen an den Schutz der biologischen Vielfalt. Im Vorfeld fand bereits ein freiwilliger Grundstückstausch zwischen dem Bauherrn und dem Land NRW statt. Der öffentliche und im Wegeplan ausgewiesene Burghofwanderweg wurde ohne öffentliches Verfahren von der Bezirksregierung eingezogen. Damit wurde erreicht, dass der geplante Hausgarten der privaten Feriengäste hinter dem Burghofgebäude nun frei von neugierigen Blicken wäre. Jahrzehntelang liegender Bauschutt im Umfeld wurde von der Bezirksregierung geflissentlich auf eigene Kosten beseitigt. Der Landrat schließlich, Chef der unteren Naturschutzbehörde, die den Ausnahme- und Befreiungsbescheid erstellte, hat schon im Januar 2020 öffentlich um Unterstützung und Landesförderung für das Immobilienprojekt geworben, ohne dass bereits überhaupt ein Umweltgutachten vorgelegen hätte. Letztendlich muss konstatiert werden, dass die zuständigen Behörden die Notwendigkeit eines wirksamen Naturschutzes vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht anerkennen, und die Natur noch immer als scheinbar unerschöpfliche Ressource für wirtschaftlichen Wohlstand nutzen wollen. Es gibt keine Alternative zur Klageerhebung.

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