BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Sieg-Unterhaltungsweg sollte noch erhalten werden, da eine tragfähige Gesamtplanung fehlt

18. September 2021 | Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis, 18.09.2021: Der Ausschuss für Planung und Verkehr des Kreises (TOP Ö6) berät am 21.09.2021 über die Idee, den Sieg-Unterhaltungsweg zu einem Geh- und Radweg umzuwidmen und in kommunale Trägerschaft zu übernehmen. Zugleich soll die
Routenführung der D4 Mittelland Radroute geändert werden, der Verlauf soll aus der Stadtlage von Sankt Augustin in die Siegaue verlegt werden. Zudem ist ein Beschluss zu einer konkreten Baumaßnahme in Windeck geplant, ohne dass dafür die FFH Prüfung vorläge oder die dort wiederherzustellende Wegeverbindung als Radweg legitimiert wäre. Die Zuständigkeit sollte hier daher bei der Bezirksregierung als Träger des Unterhaltungsweges verbleiben.

Eine förmliche Umwidmung des Sieg-Unterhaltungsweges in einen Geh-und Radweg würde, darauf weist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUND, hin, an den wasser- und naturschutzrechtlichen Vorgaben scheitern. Die im politischen Raum geplante oder erhoffte Investition von 10 Million Euro für die Reparatur und Ertüchtigung des Weges ist aktuell nicht möglich, dazu mangelt es an der rechtlichen Zulässigkeit. Es fehlen die wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung. Die Auffassung der Kreisverwaltung, man könne Bestandswege im Bereich der europäischen Schutzgebiete einfach ohne Genehmigungsverfahren ertüchtigen, ist schlicht unzutreffend und rechtlich auch geklärt. Ebenso sind die geplanten Baumaßnahmen nicht als „Unterhaltungsmaßnahme“ klassifizierbar. Der BUND rät daher dringend dazu, zunächst eine mit dem Hochwasserschutz, der Gewässerentwicklung und dem Naturschutz vereinbare Gesamtstreckenplanung zu entwickeln, ehe das ohnehin höchst fragile Konstrukt der nie formal zugelassenen Mitnutzung des Unterhaltungsweges aufgegeben wird.

Die Forderung des BUND den Siegtalradweg endlich an die modernen Anforderungen des Auenschutzes anzupassen, ist keineswegs neu, sondern wird seit vielen Jahren regelmäßig von ihm vorgetragen. Bislang wurde eine solche konstruktive und den rechtlichen Vorgaben
gemäße, konzeptionelle Problemlösung jedoch verweigert. Allein der Tourismus sollte massiv befördert werden, widersprechende rechtliche Vorgaben werden dazu regelmäßig übergangen. Der „Siegtalradweg“ ist insofern eine Planung, der die Betriebszulässigkeit bis heute fehlt. Weder die Regionale 2010 noch das FFH Maßnahmenkonzept wurden bislang genutzt, um hier eine Ordnung herbeizuführen

Entsprechend kontraproduktiv ist die Idee, die D4 Mittlandroute aus der Stadt Sankt Augustin heraus in die geschützte Aue legen zu wollen. Radfahren als Alltagslösung für die Mobilität würde durch die Verlegung erheblich geschwächt zugunsten des bloßen Freizeitradeln. Freizeitradeln stellt jedoch keine klimaschützende Aktivität dar.

Wer jetzt, angesichts lockender Fördertöpfe, mit den Kopf durch die Wand will, riskiert den ersatzlosen Rückbau der Unterhaltungswege, so der BUND Sprecher der hiesigen Kreisgruppe, Achim Baumgartner.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb