BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

V6aT - ein Planungsdesaster

07. Februar 2023 | Pressemitteilung

Bildquelle: Pixabay

Rhein-Sieg-Kreis, 07.02.2023: Der BUND-Bundesverband hat Ende Januar die Bundesregierung wegen der Missachtung der selbst gesetzten Klimaschutzziele verklagt1. Der Verkehrssektor sticht dabei besonders negativ hervor. Der Bau weiterer Autobahnen steht im krassen Widerspruch zur notwendigen Klima- und Verkehrswende. Das weitere Festhalten des Bundesverkehrsministeriums an der Planung der Rheinspange ist dafür ein trauriges Paradebeispiel und ebenso absurd
wie die Ablehnung des Tempolimits.

Obwohl laut Umweltverträglichkeitsprüfung alle Varianten der Rheinspange eine extrem hohe Störung der verschiedenen Schutzgüter bewirken, wurde die Planung nicht folgelogisch eingestellt. Stattdessen sollen weiterhin die Interessen der Industrie bedient werden, die in Form der Industrie- und Handelskammer das Projekt „Rheinspange“ wesentlich angeschoben und massiv beworben hat. Die Gemeinwohlaspekte sollen trotz der Expertise der Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Strecke bleiben.

Sosehr wir einen zügigen Umbau der Gesellschaft hin zur Nachhaltigkeit brauchen, so dringend benötigen wir geeignete Instrumente, um überkommene Bauprojekte kurzfristig zu stoppen und zu beenden. Die dort gebundenen Energien werden an anderer Stelle in der Gesellschaft dringend benötigt. Die Planung für eine Rheinspange muss endlich auf dem politischen Weg gestoppt werden, im Bundestag und durch den kommunalen Widerstand der Räte. Hier stehen alle Parteien und Fraktionen gemeinsam in der Pflicht!

Die Baukosten der Rheinspange sind unkalkulierbar. Die weiter steigenden Energiekosten sind bislang nicht eingepreist. Die mit dem Bau verbundenen riesigen CO-2-Verbräuche sind mit § 13 Klimaschutzgesetz unvereinbar. Der Bau einer Autobahnanschlussstelle zwischen Libur und Uckendorf ergibt sich nicht aus dem Bundesverkehrswegeplan und kann daher kein Gegenstand der Linienbestimmung für die Trasse und der Planung sein. Eine Anschlussstelle dort würde zu einer völligen Umkehrung der lokalen Verkehrsflüsse führen und die umliegenden Orte massiv zusätzlich mit Verkehr belasten. Die gewählte Anschlussstelle im Bereich der Ranzeler Straße/ Spicher Seen ist denkbar ungünstig gewählt und löst enorme Artenschutzkonflikte aus, Fledermäuse, Wasservögel und Amphibien sind besonders betroffen. Den Schwalbensee, der gerade als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, offenbar verfüllen zu wollen, ist inakzeptabel und im Rahmen der Eingriffsbewältigung kaum zu kompensieren.

Eine Bündelung mit der Anschlussstelle Köln-Lind der A 59 wurde versäumt. Die nun geplante kurze Staffelung von zwei Autobahnanschlüssen (Rheinspange und Anschluss Köln-Lind) hintereinander stoppt den Verkehrsfluss auf der A 59 wirkungsvoll – entgegen dem behaupteten Planungsziel gewollter Beschleunigung. Die komplette Verlegung der Anschlussstelle Wesseling nach Süden erscheint angesichts des Minimierungsgebots der Eingriffsregelung und des gebotenen Trinkwasserschutzes in Urfeld und Widdig ebenfalls absurd. Der damit verbundene Landschaftsverbrauch wäre exorbitant hoch. Eine Bündelung am Standort der Bestandsanschlussstelle Wesseling wäre anzustreben gewesen. Die Planung ist insofern in vielfacher Hinsicht nicht mehr zielorientiert und ein Desaster. Die gesetzten planerischen Ziele wie die Beschleunigung des Verkehrsflusses werden nicht mehr erreicht, die Eingriffe in den Raum bleiben jedoch katastrophal hoch. Typische Indizien dafür, das Vorhaben gänzlich aufzugeben.

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