BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Veranstaltungen auf Grafenwerth bedürfen der naturschutzrechtlichen Zulassungsprüfung durch den Kreis

24. Mai 2022

Der Versuch der Kreisverwaltung Siegburg und der Stadt Bad Honnef, die Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Schutz der Natur und der landschaftsorientierten Erholung auf der Insel Grafenwerth gezielt zu umgehen, sind gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln hat die beiden Verwaltungen mit seiner Eilentscheidung vom 24.05.2022 (14 L 797/22) auf den Boden der Rechtsordnung zurückgezwungen und den Kreis verpflichtet, die ohne naturschutzrechtliche Einzelfallgenehmigung geplanten Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth durch Ordnungsverfügung zu untersagen. Dabei hat das Gericht betont, dass die Entscheidung auch wegen der notwendigen Klarstellung gegenüber weiteren, später
geplanten Veranstaltungen erforderlich wurde.

Bemerkenswert ist, dass trotz der schon im August 2021 vom BUND dargelegten Hinweise auf die Schutzverordnung die Stadt Bad Honnef und der zentrale Event-Veranstalter einen Austausch dazu weder für erforderlich hielten noch naturschutzrechtliche Anträge auf Zulassung der Veranstaltung beim Kreis gestellt haben. Das ist schon deshalb erstaunlich, weil in der Vergangenheit Veranstaltungen auf der Insel regelmäßig nur im Rahmen der naturschutzrechtlichen Einzelfallgenehmigung zugelassen worden sind. Diese Kontrolle und der damit verbundene Vorbehalt einer Naturschutzbehörde sollte nun gezielt gekippt werden. Die Stadt wollte über Maß, Menge und Art der Veranstaltungen und die Frage der naturschutzrechtlichen Vereinbarkeit mit dem Arten- und Fauna-Flora-Habitat-Gebietsschutz selbst entscheiden. Die Insel soll nämlich gemäß dem Konzept der Stadt weitreichend der Vermarktung für überregionale Events zur Verfügung gestellt werden. Der BUND ist erleichtert, dass mit dem Eilbeschluss ein Stück Rechtsordnung wiederhergestellt werden konnte, zu Gunsten der Insel Grafenwerth und der Naherholung für die Bad Honnefer Bürger*innen. Den Schaden für die Künstler*innen bedauern wir selbstverständlich, ihn haben aber die Stadt und der Kreis zu verantworten, die die notwendige Sachkunde und Qualität bei der Organisation haben vermissen lassen. Die  rechtzeitigen Hinweise durch den BUND führten zu keiner Überprüfung der kommunalen Strategie. Dass übrigens nun kurzfristig für die strittigen Veranstaltungen noch Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden, dürfte schon an der Rücksichtnahme auf die Inselnatur, etwa die dortigen Brutvögel, scheitern. Diese ist schließlich in einem solchen
Verfahren zu berücksichtigen.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb