BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Wehr Dattenfeld muss in Frage gestellt werden!

21. April 2021 | Pressemitteilung

Quelle: Pixabay

Der Rückbau des Wehres zwischen Windeck-Dattenfeld und Windeck- Übersetzig muss eine Option bleiben. Anders sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie UND des europäischen Gebietsschutzes des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) der Sieg nicht umsetzbar. Ein Anstau der gesamten Sieg durch das Querbauwerk Dattenfeld ist für den Erhalt des Mühlengrabens und einer Wasserführung dort nicht erforderlich.

Der BUND reagiert damit außerordentlich irritiert auf die aktuellen Ideen mancher Kommunalpolitiker*innen in Windeck, entgegen europäischer Schutzziele das Wehr erhalten zu wollen und dazu am 11.5. eine Resolution verabschieden zu wollen. Denn Stauwehre beeinträchtigen Fließgewässer erheblich: Sie erhöhen die Wassertemperatur und die Eutrophierung. Der Sauerstoffgehalt nimmt dadurch erheblich ab, der pH-Wert kann sich verschieben und zum Absterben von Fischlaich führen. Wehre sind Barrieren, die den Transport von Geschiebe am Gewässergrund verhindern und damit die Entwicklung immer neuer Laichflächen im Kies des Flussbettes unterbinden. In den Staubereichen der Wehre sind Fließgewässerfischarten im besonderen Maße dem Fang durch fischfressende Vögel ausgesetzt. Der Rückbau der Wehranlagen ist in FFH-Gebieten wie der Sieg daher tatsächlich alternativlos und wird in keiner Weise durch den Bau von Fischtreppen entbehrlich.

Der BUND hat bisher der Zusage der Bürgermeisterin Alexandra Gauß Glauben geschenkt, dass der Abriss der Wehranlage, wann immer er umgesetzt werden würde, die geplante Baumaßnamen an der Siegpromenade („Drei Fenster zur Sieg“) nicht in Frage stelle. Wenn nun indirekt versucht wird, das Wehr aus vorgeschobenen Gründen zu erhalten, ist das nicht akzeptabel. Gravierende Störungen in der Gewässerökologie, die durch ein Stauwehr ausgelöst werden, müssen nach und nach beendet und die Wehre dafür zurückgebaut werden. Eventuell entgegenstehende Freizeitinteressen wie Tretbootfahren müssen dann zurückstehen.

„Der Rückbau des Wehres ist für den Fischartenschutz erforderlich. Wenn die geplante Resolution die erste Folge aus den von der Gemeinde geplanten Umbaumaßnahmen am Siegufer ist, kann die FFH-Verträglichkeit dieser geplanten Ufergestaltung mit Bootsanleger, Treppe usw. nicht erreicht werden. Die Baumaßnahmen an der Sieguferpromenade stehen dann den Entwicklungsgeboten für den Natur- und Gewässerschutz an der Sieg entgegen und wären unzulässig.“, so der Sprecher der BUND Kreisgruppe, Achim Baumgartner. Paul Kröfges, Sprecher für den BUND in Windeck und BUND-Vertreter im Naturschutzbeirat bei der Kreisverwaltung, ergänzt:

„Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis spätestens 2027 erfordert die Durchgängigkeit der Gewässer zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes. Gerade an der Sieg als Zielartengewässer für Lachs und Aal ist das eine unbedingt einzuhaltende Verpflichtung“.

Durch den Rückbau des Wehres entstünden auch keine Defizite für den Denkmalschutz. Der Mühlengraben an der Übersetziger Mühle kann weiterhin mit Wasser bespannt bleiben. Dazu ist er entweder als Stillgewässer auszugestalten oder Wasser muss aus der fließenden Welle der Sieg ohne Anstau oberstromig abgeleitet werden, z.B. in einer in der Sieg liegenden Rohrleitung.

 

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