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Der Landschaftsplan ist insgesamt eine Satzung. Es bleibt jedoch im Ergebnis unklar, wie sich „Vorspann“, „textliche Darstellung“, „textliche Festsetzungen“ und „Erläuterungen“ in der verbindlichen Wirkung entfalten bzw. unterscheiden…
Der Landschaftsplan ist insgesamt eine Satzung. Es bleibt jedoch im Ergebnis unklar, wie sich „Vorspann“, „textliche Darstellung“, „textliche Festsetzungen“ und „Erläuterungen“ in der verbindlichen Wirkung entfalten bzw. unterscheiden…
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