
Inhalt
Die Sieg-Fischerei-Genossenschaft hat bei der Unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf "letale Vergrämung" (Euphemismus für Tötung) von Kormoranen in den Naturschutz- und FFH-Gebieten an Sieg, Agger und Bröl gestellt. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, dem Antrag "aus öffentlichem Interesse" stattzugeben und dem Antragsteller eine Befreiung von den in Naturschutz-Gebieten geltenden Verboten zu erteilen.
Der BUND NRW lehnt den Antrag in vollem Umfang ab, "da er mit den geltenden Rechtsvorschriften (BNatSchG) und den Schutzzielen der betroffenen FFH-Gebiete ... unvereinbar ist und der Antragsinhalt nicht zur Lösung der unterstellten Konflikte beiträgt."
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