BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

BUND baut auf Gesprächsbereitschaft des Stadtjugendrings

22. Juni 2022

22.06.2022: Nachdem durch das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster geklärt wurde, dass Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth nur ausnahmsweise zulässig sein können, steht die Klärung aus, in welchen Fällen dies zukünftig möglich sein kann. Dabei geben die Landschaftsschutzgebietsverordnung, das Gebietsschutzrecht für Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und das Artenschutzrecht den Rahmen vor. In der Vergangenheit gelang die Rücksichtnahme auf diesen festen Rahmen nicht und auch aktuell fällt es den Behörden erkennbar schwer, diese Vorgaben zu akzeptieren. Der BUND hat dem Kreis und der Stadt am 10.6.2022 angeboten, sich hierzu gemeinsam auszutauschen, um für die Zukunft eine Klärung vorzunehmen. Es zeichnet sich bislang nicht ab, dass dieser Austausch gewünscht wird. Der Kreis hat bereits abgesagt, die Stadt Bad Honnef hat nicht reagiert. Stattdessen wurde ein „Skulpturenpark“ gestartet, offenbar wieder ohne auf die LSG-VO Bezug zu nehmen. Der mit der ersten Skulptur verbundene, bislang erfolgte Eingriff lohnt eine Aufregung nicht, aber die Haltung der Stadtverwaltung Bad Honnef, den bestehenden Rechtsrahmen nicht zu akzeptieren, ist enttäuschend beharrlich. Zweifel an der Zulassungsfähigkeit eines Skulpturenparks auf der Insel trägt der BUND übrigens schon seit langer Zeit vor.

Der aktuelle Ausnahmebescheid des Kreises zur Zulassung der traditionellen Veranstaltung "R(h)einspaziert" genügt wieder grundlegenden Anforderungen nicht. Die unterstellte Annahme, die Natur leide unter der Veranstaltung nicht, entbehrt wissenschaftlichen Grundlagen. Immerhin fehlt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Vögel und Fledermäuse auf der Insel. Die Bezugsdaten stammen aus dem Jahr 2018. Es gab auch bei früheren Veranstaltungen keine Vor- und Nacherfassungen, um Schäden im Tierbestand feststellen zu können. Die Annahme fehlender Beeinträchtigung ist allerdings schon deshalb abwegig, weil Veranstaltungen auf der Insel wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen durch die Bezirksregierung Köln ausdrücklich verboten sind und nur ausnahmsweise zulässig sein können.

Leider verzichtet der Kreis auch auf vermittelnde Hinweise in seinem Bescheid oder Anschreiben, etwa derart, dass bestimmte Belastungen nur letztmalig noch zugelassen werden und in den kommenden Jahren unterbleiben. So ist nicht verständlich, warum bei den bisher in der Diskussion stehenden Konzerten die Veranstaltungen durch den Kreis auf 22.00 Uhr begrenzt wurden, die aktuelle Veranstaltung aber bis 23.30 dauern darf, obwohl die mögliche Beeinträchtigung der Fledermäuse eingeräumt wird. Die im Hintergrund bestehenden Planungen des Stadtjugendrings, die zu dieser Abweichung führen, sind dem BUND bekannt und auch nachvollziehbar, hätten aber im Bescheid aufgenommen und abgewogen werden müssen. Bescheide sind nicht reine Zulassungspapiere, sondern dienen der Klärung der Zulassungsfähigkeit.

Der BUND sieht im konkreten Fall von einem erneuten einzelfallbezogenen Rechtsstreit nur ab, weil er der Zusicherung aus dem Vereinsvorstand des Stadtjugendringes vertraut, dass für die kommenden Jahre eine verstärkte Anpassung des Veranstaltungskonzeptes an die Schutzziele der Insel erfolgt. Es obliegt somit wieder den bürgerschaftlichen Institutionen und dem Ehrenamt, die Gesprächsunfähigkeit der Behörden zu überwinden und nach Wegen aus dem Konflikt zu suchen.

 

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