Köln / Sankt Augustin 16.06.2025: Die Frage, ob der Artenschutz im Rahmen des Bebauungsplanes „Butterberg“ ausreichend beachtet worden sei, ist strittig und bislang vom Oberverwaltungsgericht in Münster im Rahmen des vom BUND NRW angestrengten Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan noch nicht entschieden worden (s. dazu auch PM des BUND RSK vom 6.2.25). Darauf weist auch das VG Köln in seinem heutigen Beschluss im Verfahren 14 L 1112/25 hin. Ob die Mängel im Vollzug des Artenschutzes nur innerhalb einer Planänderung des Bebauungsplanes oder auch davon losgelöst aufgearbeitet werden können, ist weiterhin offen. Der Rhein-Sieg-Kreis als untere Naturschutzbehörde versäumt es jedenfalls, den Artenschutzvollzug konstruktiv zu gestalten und somit zu einer Problemlösung beizutragen, so der Sprecher des lokalen BUND; Achim Baumgartner. Daher war es erforderlich, zusätzlich zum Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht (der Normkontrolle des Bebauungsplanes) einen Rodungsstopp für das Baugebiet beim Verwaltungsgericht Köln zu beantragen, damit nicht immer mehr Lebensräume noch während der gerichtlichen Klärung zerstört werden.
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat heute dem Antrag des BUND NRW auf den Stopp weiterer Habitatzerstörung in einem sogenannten Hängebeschluss zunächst stattgegeben. Damit wird lediglich ein zeitlicher Aufschub bis zur weiteren Klärung der Sachlage erreicht. Das ist trotzdem ein enormer Gewinn für die Tiere vor Ort, denn aktuell beginnen die ersten Jungfrösche und Jungkröten das Wasser zu verlassen und den Landlebensraum für sich zu entdecken. Nun wird bis zur Entscheidung im Eilverfahren zu klären sein, welche Bedeutung das geplante Baufeld für die Amphibien als Landlebensraum hat und ob seine abschließende Beseitigung zum jetzigen Zeitpunkt ohne weitere Artenschutzmaßnahmen im Umfeld statthaft sein kann.
Der Artenschutz ist hier Gegenstand mehrerer Rechtsverfahren, weil die begründet vorgetragenen naturschutzfachlichen Hinweise während der Planaufstellung und seitens des Stadtrates nicht ausreichend gewürdigt worden sind. Frühzeitig haben die beteiligten Naturschutzvertreter auf die Bedeutung des Gebietes auch als Landlebensraum u.a. für die Amphibien hingewiesen. Bis heute weigern sich Kreis und Stadt jedoch, diese Bedeutung anzuerkennen, da dann zusätzlich Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Die vielfach geforderte Planbeschleunigung könnte daher erreicht werden, wenn kritische Punkte von Beginn an planerisch konstruktiv bewältigt und nicht verdrängt werden würden.