BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Grafenwerth: BUND beantragt Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

03. Februar 2020

 (Grafenwerth - by Wolkenkratzer, Wikimedia, CC BY-SA 3.0)

Der BUND hat heute beim Verwaltungsgericht Köln seinen Antrag eingereicht, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth wiederherzustellen. Damit reagiert er auf die erst am Freitag erfolgte Anordnung des Sofortvollzugs der von der Kreisverwaltung ausgesprochenen Befreiung von den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes.

Die seit der Klage öffentlich geführte Diskussion veranlasst den BUND noch einmal deutlich zu machen, dass im Zuge der Baumaßnahme 15 Bäume gefällt und weitere 59 mehr oder weniger massiv in der Krone beschnitten werden, um gravierende Wurzelschäden durch die Bauarbeiten auszugleichen oder die Verkehrssicherung über den neuen Kinderspielflächen im Wald herzustellen. Im Bereich der Nordspitze wird der geplante Rundweg bis zu 80 cm durch Bodeneinbau angehoben, es wird also das naturnahe Ufer deutlich verändert.

Auf fast einem Hektar Fläche wird der Boden insgesamt versiegelt, abgezogen oder überschüttet.
Obwohl bereits 15 der 17 Hektar nahezu ausschließlich der Erholungsnutzung zur Verfügung stehen, sollen mit den Maßnahmen noch einmal etwa 7.700 qm Auenwald durch Wege und Rasenflächen und durch das Aufstellen von Spielgeräten erschlossen werden. Die Nordspitze verliert dadurch ihren naturnahen Charakter.

Mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung, die sowohl die landschaftsorientierte Erholung als auch Naturschutzziele schützt, ist ein Ausgleich der Interessen formuliert. Die aktuelle Planung verlässt diesen Ausgleich einseitig zu Lasten der Natur auf der Insel. Eine mögliche Befreiungsoption liegt dafür nach Auffassung des BUND nicht vor.

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