BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Kormoranabschuss weder zulässig noch wirksam

03. März 2020

Zur Zeit läuft die förmliche Beteiligung der Naturschutzvereine zu dem von der Sieg-Fischerei-Genossenschaft beantragten Abschuss von Kormoranen in den FFH-Gebieten von Sieg, Agger und Bröl. In seiner nun vorgelegten, 12-seitigen Stellungnahme wirbt der BUND mit Nachdruck dafür, sich den zentralen und ursächlichen Konflikten an den Gewässern zu widmen. Ein Schulterschluss der Verbände und Vereine für einen ernsthaften Gewässerschutz ist dringender denn je!

Dagegen lenkt die Diskussion um den Kormoranabschuss von den zentralen Verursachern der Probleme ab. Immer wieder werden im politischen Raum Nutzungsinteressen höher gewichtet als der Gewässer- und der Fischartenschutz. Das muss ein Ende haben! Sieg, Agger und Bröl sind Vorranggewässer für den Fischschutz in NRW und zugleich europäische FFH-Schutzgebiete für zahlreiche Biotoptypen und Tierarten, darunter viele Wasservogelarten. Diese Sonderstellung muss sich auch endlich in den behördlichen Entscheidungen bemerkbar machen. Stromnutzung, Tourismus, Ackernutzung in der Aue, Rudersport und Bootfahren müssen dem Fischschutz an diesen landesweiten Ausnahmegewässern endlich unter- und nachgeordnet werden. Hier wünscht sich der BUND deutlich mehr Unterstützung von der Sieg-Fischerei-Genossenschaft als möglichem Bündnispartner.

Wehranlagen sind zentrales Problem!

Besondere Schwierigkeiten bereiten die großen Wehranlagen. Sie stehen dem Schutz der Fischarten der schnelleren Fließgewässer diametral entgegen, die Querbauwerke führen zu unnatürlich großen Ansammlungen von Fischen und machen die auf fließendes Wasser angewiesenen Arten in den Seen des Rückstaus für Beutegreifer besonders angreifbar. Fischtreppen funktionieren nur notdürftig und mindern in keiner Weise die negative Wirkung der Rückstauseen.

Der BUND, der sich dem gesamten Flusssystem verpflichtet sieht, rückt damit die eigentlichen Probleme des Gewässers in den Fokus der Betrachtung. Anlagen wie das Aggerwehr in Troisdorf, das Siegwehr in Buisdorf oder die Wehranlage in Unkelmühle müssen aufgegeben werden, wenn der Schutz der FFH-Gebiete ernst genommen und erfolgreich umgesetzt werden soll.

Die mit dem Antrag auf den Abschuss des Kormorans verbundenen Hürden sind dagegen nach Einschätzung des BUND nicht überwindbar. So steht der Sieg-Fischerei-Genossenschaft rechtlich gar keine Befreiung von den einschlägigen Verboten in Naturschutzgebieten zu, da ihr Ertragsinteresse keinem öffentlichen Interesse dient. Der landesweite Abschuss des Kormorans auf der Basis der umstrittenen Kormoranverordnung vereitelt zudem die beantragte, gewünschte „Vergrämung“ dieser Vogelart in andere Gebiete.

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