10. November 2024
27.12.2022: Die Regelung in Königswinter, mit Ausnahme von Gefahrenbereichen Straßenlaternen von 24.00 Uhr bis 5 Uhr morgens abzuschalten und Denkmäler nicht mehr anzustrahlen, wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ausdrücklich begrüßt. Diese Regelung eignet sich grundsätzlich zum Standard für alle Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis.
Denn die Abschaltung wenigstens in der Kernnachtzeit hat nicht nur grundlegende finanzielle Vorzüge, sondern kommt zusätzlich dem Schutz der Natur erheblich entgegen, obwohl die in der Abenddämmerung und in der ersten Nachthälfte aktiven Arten weiterhin vom Licht gestört werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet inzwischen in § 23 (4) die Neuerrichtung von Beleuchtungen in Naturschutzgebieten, § 41a BNatSchG verlangt zukünftig, alle öffentlichen Beleuchtungen, also Straßen- und Fassadenbeleuchtungen wenigstens insektenschonender auszurichten. Dazu sind unter Umständen Anpassungen hinsichtlich der Lampenabstände, der Lampenhöhe, der Lampenform und der Lichtfarbe von Nöten. Lohnend ist außerdem, Lampen zunehmend mit Bewegungsmeldern zu versehen, so dass auch in der
ersten Nachthälfte Licht zunehmend auf den tatsächlichen Bedarf beschränkt werden kann.
Tatsächlich bleibt Licht eine enorme Belastung für fast alle nachtaktiven Lebewesen. Besonders stark sind neben Insekten Fische und viele Fledermäuse betroffen, daneben Amphibien und sogar Säugertiere und Pflanzen. So leiden Stadtbäume unter Kunstlicht und zeigen verzögerten Blattwurf im Herbst. Da die Tiere unterschiedlich auf verschiedene Lichtfarben und Lichtintensitäten reagieren, gibt es grundsätzlich keine naturverträgliche oder „insektenfreundliche“ Beleuchtung. Licht ist insofern immer eine Belastung. Daher sollte das Wiedererlangen von nächtlicher Dunkelheit Gegenstand für alle Managementkonzepte der Schutzgebiete sein. Es spricht weit über die finanziellen Vorteile hinaus vieles dafür, nächtliche Beleuchtungen zu überprüfen und sie gerade im Umfeld von Gewässern und ihren Ufern, z.B. am Rhein und an der Sieg, und im Kontext von Schutzgebieten besonders kritisch zu hinterfragen. Dabei wirkt Licht weit in die Schutzgebiete hinein.
Es kann Insekten noch aus mehreren hundert Metern Entfernung aus den Schutzgebieten heraus in die „Lichtfalle“ locken und dadurch die Tiere töten oder an der Vermehrung hindern. Viele Fische reagieren noch auf geringste Lichteinwirkungen mit Störungen des Schlaf-Stoffwechsels.Die Beschränkung von Licht ist mithin neben den energetischen und finanziellen Vorteilen auch unter Naturschutz-Gesichtspunkten außerordentlich positiv.
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