BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Grafenwerth: VG Köln belässt es beim "Hängebeschluss"

13. Februar 2020

 (Grafenwerth - by Wolkenkratzer, Wikimedia, CC BY-SA 3.0)

Gericht vertraut weiter auf Zusage der Stadt, keine irreversiblen Schäden anzurichten

Das Verwaltungsgericht Köln hat sich heute in seinem Beschluss gegen einen gesonderten, aufschiebenden "Hängebeschluss" bis zur in etwa vier Wochen erwarteten Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Es ist der Auffassung, dass die anstehenden Baumaßnahmen weitestgehend zurückgebaut werden können.

Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung nicht zu Erfolgsaussicht der Klage oder des Rechtsschutzantrages geäußert, sondern nur bewertet, dass es der Stadt Bad Honnef zumutbar und möglich ist, ggf. die Rückbaumaßnahmen vorzunehmen und alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Mit dieser Entscheidung steigt das Kostenrisiko für die Stadt erheblich an. Sie muss nun befürchten, nicht nur ihre Förderung zu verlieren, sondern auch erhebliche Rückbaukosten tragen zu müssen. Sie ist weiter an ihre Zusicherung gebunden, keine irreversiblen Schäden anrichten zu dürfen, auf diese Zusicherung vertraut und baut das Gericht seine heutige Entscheidung.

Für den Naturhaushalt in der Nordspitze ist diese Entscheidung des Gerichts unbefriedigend, denn anders als von der Antragsgegnerin dargestellt, ist ein Rückbau natürlich nicht schadlos möglich. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Stadt ihre Zusicherung gegenüber dem Gericht, keine irreversiblen Schäden anzurichten, ernst nimmt und auf Wegebaumaßnahmen bis zur Entscheidung des Gerichts verzichtet. Der Gerichtsbeschluss lässt die Wegebauarbeiten allerdings zu.

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