03. März 2020
Rhein-Sieg-Kreis / Königswinter, 05.02.2024: Nach der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Befreiungs- und
Ausnahmebescheid des Kreises wiederherzustellen und damit die Bauarbeiten zu stoppen,
hat jetzt auch die 8. Kammer, die Baukammer, des Verwaltungsgerichts Köln die
aufschiebende Wirkung der Klage des BUND NRW gegen die Baugenehmigung der Stadt
Königswinter wiederhergestellt. Im Beschluss L 1233/23 vom 5.2.2024 heißt es: „Das im
Außenbereich befindliche, nicht unter § 35 Abs. 1 BauGB fallende, sonstige Vorhaben nach
§ 35 Abs. 2 BauGB ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig, denn es beeinträchtigt jedenfalls
öffentliche Belange in Gestalt des Naturschutzes und der Landschaftspflege, § 35 Abs. 3
Satz 1 Nr. 5 BauGB.“
Mit dem Beschluss gewinnt abermals das Siebengebirge als Schutzgebiet, dass seine
Erholungsfunktion für den Menschen nur solange erfüllen kann, wie es seine primären
Schutzfunktionen erfüllt. Nur ein Siebengebirge, dass nicht völlig überlaufen ist und nicht
durch immer mehr Fahrverkehr belastet wird, kann ein Ort der Ruhe, Besinnung und
Kontemplation sein bzw. wieder dazu werden.
Der BUND hat dem Bauherrn, die Kreisverwaltung und die Stadt Königswinter von Anfang an
darauf hingewiesen, dass eine Neuerrichtung des Burghofes als privatnütziges Vorhaben im
Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Naturschutzgebiet voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird.
Politische Durchsetzungsinteressen jenseits des klaren Rechtsvollzugs haben einmal mehr
dazu beigetragen, einen Investor in eine Fehlinvestition zu führen. Dass entgegen
bestehender Rechtsvorgaben und frühzeitiger Aufklärung durch den BUND Kommunalpolitik
und Verwaltungen trotzdem Vorhaben durchsetzen wollen, die gegen demokratisch verfasste
Pläne und Normen verstoßen, ist ein Aspekt, der erheblich zur Schwächung der Demokratie
beiträgt. Demokratisch verfasste Normen und raumplanerische Vorgaben sind bindende
Vorgaben, die als gemeinsame Handlungsbasis funktionieren müssen. Sie sind zwingende
Grenzen kommunaler Entscheidungsmöglichkeiten. Die Ver- und Gebote im Schutzgebiet
Siebengebirge für die Besucher*innen sind nur glaubwürdig, wenn auch
Investoreninteressen an diesen Vorgaben gemessen werden.
Aktuell ähnlich kritische Planungen, die erhebliche Zweifel an ihrer Rechtskonformität
erwecken, sind u.a. das Seniorendorf am Pleisbach in Oberpleis, das Baugebiet ‚Auf dem
Butterberg‘ in Sankt Augustin oder die überzogenen Brückenplanungen an der Agger in
Lohmar.
Viel Geld und Energie könnte gespart werden, wenn Planungen an ungeeigneten Orten oder
in ungeeigneter Weise rechtzeitig gestoppt werden würden, anstatt sie über Jahre weiter
voranzutreiben und dann womöglich noch vermeintlich lange Planungszeiten zu kritisieren.
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