BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Grafenwerth: Redlichkeit muss Maßstab bleiben!

15. Februar 2020

Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung, auf einen aufschiebenden Hängebeschluss zu verzichten, darauf vertraut, dass gravierende irreversible Schäden bis zur weiteren Gerichtsentscheidung nicht erfolgen. Zur Entfernung der Baumstubben auf der Insel Grafenwerth heißt es im Schreiben der Beigeladenen (Stadt Bad Honnef, vertreten durch Kanzlei) vom 10.02.2020 an das Verwaltungsgericht Köln:

"Es ist zutreffend, dass zusätzlich zu den bereits im Schriftsatz vom 06.02.2020 genannten Maßnahmen die Baumstümpfe der bereits gefällten Bäume gerodet werden. Diese werden allerdings nur gefräst, das heißt nur oberflächlich entfernt und nicht ausgebaggert. Die vom Antragssteller befürchteten Schäden an benachbarten Wurzeln ... können daher selbst für den Fall ausgeschlossen werden, dass die Wurzeln des gefällten Baumes mit umliegenden Wurzeln verwachsen sind."

Die Realität sieht leider anders aus. Am 14.02.2020 begann die Baufirma die Stubben auszubaggern und enorme Schäden anzurichten.

Der BUND ist entsetzt! Verwaltungszusagen gegenüber einem Gericht müssen verlässlich und redlich sein, sonst kollabiert unser Rechtssystem! Der BUND fordert die Stadt auf, mit dem Zerstörungswerk innezuhalten und eine für die Insel verträgliche, neue Planung zu entwickeln, die ohne 500 Kubikmeter Bodenbewegungen und ohne Sitztreppe im FFH-Gebiet auskommt, die die zukünftige Beleuchtung insekten- und fischfreundlich vom Ufer abrückt und die die Spielflächen im vorhandenen Park anstatt im Auenwald unterbringt.

Eine aktuelle Fotodokumentation der Baumaßnahmen und der dabei angerichteten Schäden hat dankenswerterweise Herr Ralf Pochadt angelegt.

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