03. Februar 2024 | Obstblütenlandschaft
Das aktuelle Hochwasser reicht bereits nah an das Gewerbegebiet heran
Siegburg, 23.12.2023: Aktuell steigt wieder das Hochwasser an Rhein und Sieg. Welche gravierenden Ausmaße veränderte Niederschläge im Klimawandel haben können, wird immer sichtbarer. Spätestens seit der verheerenden Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 an der Erft und Swist bzw. im Ahrtal ist allen klar, dass breite und unbebaute Überschwemmungsauen für den Katastrophenschutz dringend benötigt werden. Allen? Nein, die Ratsmehrheit der Stadt Siegburg hält weiterhin an ihren Plänen aus dem Jahr 1992 fest, etwa 4,5 ha der Überschwemmungsaue der Sieg für das Gewerbegebiet Zange II und eine Spielbank trockenlegen zu wollen. Partner bei diesem Anliegen ist seltsamerweise just das Dezernat 54 (Wasser) der Bezirksregierung Köln, dessen Auftrag es eigentlich ist, die Siegaue zu schützen und systematisch weitere Retentionsräume für den Hochwasserschutz zurückzugewinnen. Denn die Sieg hat seit 1850 bereits etwa 50% ihrer Überschwemmungsaue an Baugebiete und durch Ausdeichung verloren; das Abflussgeschehen wird jedoch zugleich klimabedingt immer dynamischer.
Die Bezirksregierung plant eine Gewässerausbaumaßnahme an der Sieg unterhalb von Zange, für die sie Eigentumsflächen der Stadt Siegburg benötigt. Die Stadt Siegburg wiederum braucht enorme Aushubmassen aus der Siegaue, um die riesige Fläche von 4,5 Hektar Aue trockenlegen zu können. Leider entsteht daraus keine Win-Win-Situation, sondern die Natur verliert doppelt. Sie verliert 4,5 ha Überschwemmungsaue, die der weiteren Gewässer- und Auenentwicklung dauerhaft entzogen werden. Zugleich führt die gewaltige Mengenentnahme von 200.000 cbm Kies aus der Aue dazu, dass diese eingetieft wird und insgesamt im Sommer noch stärker austrocknet.
Der BUND NRW tritt diesem unglücklichen, rheinischen Kopplungsgeschäft entgegen. Er hat am 22.12.2023 fristwahrend Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Ausbauplanung der Sieg eingelegt. In der Folge stehen auch weitere Genehmigungen auf dem Prüfstand, denn im Erfolgsfall der Klage gegen die Plangenehmigung vom 15.11.2023 dürfte zugleich die wasserrechtliche Genehmigung für die Bodendeponie als Basis der geplanten Spielbank kippen.
Die Planungen insgesamt sind nach Auffassung des BUND NRW rechtswidrig. Sie widersprechen dem Hochwasserschutz, sind mit dem FFH-Gebietsschutz nicht zu vereinbaren und führen dazu, die Siegaue weiter auszutrocknen. Klimaanpassung geht anders!
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