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Deponiestraße Troisdorf Foto: Gerd Bücher

Troisdorf, 28.04.2026: Am 05.05. ist der Bau einer neuen Verbindungsstraße im Spicher Wald Gegenstand der Tagesordnung im Troisdorfer Stadtrat. Es lohnt, vor einer Beschlussfassung zu prüfen, ob ein Neubau einer Straße durch den Spicher Wald
überhaupt zulassungsfähig sein kann, ehe man dafür im politischen Raum hohe Geldbeträge im Haushalt für die Planung und den Bau ansetzt. Entsprechend hat der BUND am 22.4.26 die Stadtverwaltung und die Fraktionen informiert und auf die absehbaren Konflikte hingewiesen:

Der Spicher Wald ist als Teil der FFH-Schutzumgebung der Wahner Heide durch das europäische Gebietsschutzrecht geschützt. Er ist außerdem Teil des Biotopverbundes im Sinne des Artikel 10 der FFH-RL. Mit dem Straßenbau wären erhebliche Beeinträchtigungen verbunden.

Auch die Mehrung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf den "Mauspfad" (K20) ist mit den FFH-Schutzzielen nicht vereinbar, da damit erhebliche zusätzliche Störungen verbunden wären. Dort sind die Belastungen abzubauen und zu reduzieren. 
Der bestehende "Mauspfad" (K20) ist mit seiner Bestands-Verkehrslast bereits naturschutzfachlich ein Konflikt, er eignet sich nicht als zusätzlich zu belastende Umgehungsstraße. Dies gilt umso mehr im Lichte des Umstandes, dass die Mühlheimerstraße, die durch den Straßenneubau entlastet werden soll, eine Bundesstraße mit Autobahnanschluss ist, ihr also unmittelbar die Funktion des Sammelverkehrs zuzuordnen ist, der Mauspfad dagegen ist nur eine Kreisstraße.
Die Störwirkungen von Straßen und Straßenlärm auf Tiere sind außerordentlich gut wissenschaftlich aufgearbeitet und belegt. Weiterhin ist die Entschneidung eine zentrale Aufgabe gemäß den Zielen des FFH-Gebietsschutzes für das FFH- und Vogelschutzgebiet "Wahner Heide" (DE-5108-301, DE-5108-401). Eine weitere Fahrstraße durch den Spicher Wald steht diesem Ziel diametral entgegen.
Die Trasse des "Alten Mauspfades" ist im LP zusätzlich als Landschaftsschutzgebiet "Stadtwald Troisdorf" (LSG, 2.2-2) gesichert. Der Schutzzweck stellt in weiten Teilen auf den Schutz und die Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Gebietes für die Naherholung ab. Ein Straßenbau steht dazu erkennbar im Widerspruch.
Nach alledem wäre der Bau einer neuen Verbindungsstraße nicht umsetzbar, da national bedeutende, demokratisch und verbindlich festgelegte Naturschutzziele hier vorgehen.


V.i.S.d.P.: BUND Rhein-Sieg, Achim Baumgartner, Steinkreuzstraße 14,
53757 Sankt Augustin

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