BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Altebach II: BUND bittet um Beanstandung des Beschlusses

22. September 2020 | Pressemitteilung

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Foto: Dr. Brigitte Schmälter

Am 2.9.2020 hat der Eitorfer Planungsausschuss beschlossen, den
Flächennutzungsplan zum 57ten Mal zu ändern und einen Bebauungsplan Altebach II
aufzustellen. Das Ziel ist es, ein weiteres großes Gewerbegebiet in der Tallage Eitorfs zu
entwickeln.

Der BUND Rhein-Sieg hat daraufhin den Bürgermeister Dr. Rüdiger Storch in einem
Schreiben vom 9.9.2020 zeitnah gebeten, den Beschluss zu beanstanden. Er ist
schlussendlich nicht vollziehbar.

Dem Bauvorhaben stehen die Vorkommen der seltenen Maculinea-Falter, Wiesenknopf-
Ameisenbläulinge, entgegen. Die seit Jahrzehnten anhaltende Artenschutzproblematik
konnte bislang noch nicht einmal für den Bebauungsplan Altebach I abschließend
bewältigt werden. Noch immer fehlen für dieses Gebiet, das zu großen Teilen bereits
bebaut ist, genügend Nachweisflächen für die Falter mit einer ausreichend starken
Population. Das Baugebiet Altebach I erfüllt bis heute nicht seine rechtlichen Auflagen.
Entsprechend sind alle Baugenehmigungen dort rechtlich zweifelhaft.

Dieser (Dauer-) Konflikt wird sich in Altebach II nicht wiederholen, da mit dem
ausbleibenden Artenschutzvollzug zu Altebach I bereits klar erkennbar ist, dass eine
Bewältigung der Artenschutzanforderungen durch eine nur punktuelle Stärkung oder eine
auch nur kleinräumige Verlagerung der Falter nicht erfolgreich ist. Entsprechend ist mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen, dass die neue Planung Altebach II
die artenschutzrechtlichen Anforderungen nicht wird erfüllen können. In eine Situation
hinein zu planen, obwohl mit entsprechenden artenschutzrechtlichen Erlaubnissen nicht
mehr zu rechnen ist, ist unzulässig. Eine von Anfang an vergebliche Planung ist im
baurechtlichen Sinne nicht erforderlich und daher unzulässig. Der Bürgermeister ist damit
aufgefordert, entsprechende Beschlüsse, die mit geltendem Recht unvereinbar sind, zu
stoppen.

Seit Anfang 2020 liegt außerdem der „Fachbeitrag des Naturschutzes und der
Landschaftspflege“ (Dezember 2019) des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) für den zurzeit neu aufzustellenden Regionalplan vor. Der
Fachplan stellt die geplanten Flächen des Gewerbegebietes Altebach II zu großen Teilen
als Flächen mit „herausragender Bedeutung“ für den Biotopverbund dar. Es ist daher
anzunehmen, dass im zukünftigen Regionalplan die Flächen zu einem „Bereich für den
Schutz der Natur“ werden und Gewerbeflächendarstellungen dort zurückgenommen
werden. Es ist insofern auch haushalterisch fraglich, nun in eine Planung zu investieren,
deren regionalplanerische Basis voraussichtlich wegen landesweit bedeutender, vom
Aussterben bedrohten Arten entfallen wird.

Bis heute hat der Bürgermeister auf die Bitte, das Bauleitplanverfahren zu stoppen, nicht
reagiert.

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