BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Baumaßnahme ohne Genehmigung

02. Februar 2021 | Pressemitteilung

Nach der Zerstörung der unteren Quellfluren des Biotops BT-5309-0081-8 im August 2020 im Bad Honnefer Ohbachtal (Schmelztalstraße) im Zuge von Holzfällarbeiten gibt es erneut Unregelmäßigkeiten im Schutzgebiet des Siebengebirges zu beklagen. Im Schmelztal wurde – so der Sachstand seitens des BUND RSK – ohne Genehmigung eine große Anlage zum Ausweiden von Wildtieren errichtet, verbunden mit Leitungsbau und umfangreichen Befestigungsmaßnahmen (ca. 1.000 qm).

Der Bau eines solchen Schlachtplatzes ist im FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Siebengebirge nach fester Überzeugung des BUND mit der Naturschutzgebietsverordnung unvereinbar. Denn weder ist die Jagd als solche mit den FFH-Gebietszielen koordiniert noch ist eine Schlachtanlage im Schutzgebiet erforderlich. Wenn Wildtiere geschossen und ausgeweidet werden, kann das Ausweiden und Zerlegen wie anderswo auch an mobilen Einrichtungen passieren oder die toten Tiere werden außerhalb des Schutzgebietes aufgeschnitten, ausgenommen und zerlegt. Der BUND fordert denn Rückbau der Anlage, eine weitere Nutzung darf nach Ansicht des BUND nicht erfolgen und muss untersagt werden. Zuständig dafür wäre die untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

Der BUND Rhein-Sieg-Kreis wirbt dafür, die Jagd im Siebengebirge insgesamt neu aufzustellen. Der intensive Abschuss im Zuge von Massenjagden ist mit dem Tierschutz und den FFHSchutzzielen nicht vereinbar, denn er ist mit erheblichen Leiden der gehetzten Tiere und Störungen für alle Tierarten verbunden. Er passt auch nicht zur Bedeutung des Siebengebirges als Erholungsgebiet. Ohne die intensive Jagd hätten Spaziergänger die Chance, regelmäßig Rehe und Hirsche auch tagsüber beobachten zu können. Dieser Genuss wird ihnen aktuell genommen. Zur Bewältigung von wirtschaftlichen Schäden, die durch Rehe oder Wildschweine entstehen, eignet sich die intensive Jagd nicht. Sie führt vielmehr zur Zerstörung der Sozialverbände bei den Wildschweinen und damit zu mehr Wildschäden an den jagdfreien Siedlungsrändern und in den Hausgärten. Weibliche Wildschweine werden durch die Zerstörung der Familien früher selbstständig und trächtig, die Vermehrungsrate des Bestandes steigt.

Rehe und Rothirsche wiederum können ohne Jagddruck deutlich größere Nahrungsanteile im Grünland aufnehmen, wodurch der Verbiss an Gehölzen zurückgeht.

Innerhalb eines Naturschutzgebietes sollten naturschutzfachliche Standards verfolgt werden und forstliche Gewinninteressen zurückstehen. Rehe, Rothirsche und Wildschweine sind elementare, natürliche Bestandteile eines naturnahen Waldes und erfüllen dort zentrale ökologische Funktionen, indem sie z.B. im Falle der Wildschweine den Boden für die Baumaussaat vorbereiten. Die Afrikanische Schweinepest rechtfertigt einen unkontrollierten Abschuss ebenfalls nicht.

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