01. März 2022
Rhein-Sieg-Kreis / Königswinter, 23.01.2024: Die erheblichen Mängel in der Prüfung der Umweltbelange sowie Fehler bei der Beteiligung der Naturschutzverbände im Befreiungs- und Ausnahmeverfahren haben dazu geführt, dass das Beschwerdeverfahren des BUND NRW beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen einen zunächst anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (14 L 137/23) für die Naturschutzbelange erfolgreich verlaufen ist. Gravierende Mängel hat das OVG in seinem Beschluss vom 22. Januar 2024, 21 B 1144/23, für Fragen der Beleuchtung, des Betriebs und der Zufahrt konkret benannt. Eine spätere Heilbarkeit der Mängel im Hauptsacheverfahren wurde verneint.
Der BUND begrüßt den positiven Ausgang des Beschwerdeverfahrens, in dessen Folge nun die Stadt Königswinter als Bauaufsichtsbehörde aufgefordert ist, die Bauarbeiten am Burghof einzustellen zu lassen. Der Beschluss betrifft die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der vom BUND NRW eingereichten Klage. Die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen war notwendig, da der Bauherr wegen der Anordnung des Sofortvollzugs durch den Kreis sonst trotz des rechtswidrigen Bescheids sein Vorhaben einfach hätte fertigstellen können und eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren oft mehrere Jahre Zeit benötigt. Tatsächlich hat der Kreis dem Bauherrn mit der Anordnung des Sofortvollzugs jedoch keinen Gefallen getan, da er sich dadurch offenbar ermutigt sah, ohne rechtssichere Genehmigungsgrundlage die strittigen Baumaßnahmen am Burghof, die zunächst auch unrechtmäßig begonnen worden
waren, fortzusetzen.
Wir danken dem Vogelschutz-Komitee e.V. für die bisherige finanzielle Unterstützung in dem Rechtsstreit. Das Vogelschutz-Komitee ist selbst betroffen, da es als Eigentümerin der benachbarten Wolkenburg an einem wirksamen Naturschutzvollzug
im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Siebengebirge ein eigenes hohes Interesse hat. Zugleich danken wir der Kanzlei Dr. Frank Niederstadt für die ausdauernde, fachkundige anwaltliche Betreuung des Verfahrens.
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