BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Borkenkäfer und Bad Honnefer Stadtwald

26. September 2019 | Borkenkäfer

Gericht verwirft Beschwerde des BUND

Der Rechtsschutzantrag des BUND zum Stopp des großflächigen Einschlags von Fichten im FFH-Gebiet Siebengebirge bleibt zunächst erfolglos. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag des BUND NRW heute als unbegründet zurückgewiesen. Dagegen hat die Kreisverwaltung inhaltlich auf den Antrag reagiert und ergänzende Naturschutzmaßnahmen für den Einschlag erarbeitet. Insofern war der Antrag in der Sache trotzdem bereits in Teilen erfolgreich. Die großen Naturschutzdefizite im Umgang mit den Naturschutzzielen des Schutzgebietes im regulären Forstbetrieb werden durch diese Maßnahmenvorschläge der Kreisverwaltung mehr als sichtbar.

Der BUND prüft wegen der erheblichen Bedeutung des Falls für alle Wald-FFH-Gebiete in Deutschland die Beschwerde vor dem OVG in Münster. Denn dass forstwirtschaftliche Interessen dem FFH-Schutz überwiegen und erhebliche Beeinträchtigungen durch Nutzungen nicht zur FFH-Prüfung führen, ist nach Auffassung des BUND mit den FFH-Erhaltungszielen und dem FFH-Recht unvereinbar.

Im Rechtsschutzantrag, einem Eilverfahren, erfolgt lediglich eine verkürzte, summarische Prüfung der Sachverhalte. Der komplexe Sachverhalt war insofern schwierig zu erfassen, da zur Sinnhaftigkeit der aktuellen Borkenkäferbekämpfung und zur Räumung der befallenen Fichten unterschiedliche Positionen bestehen. Es wäre jedoch insbesondere wünschenswert gewesen, das Gericht hätte sich in seiner Begründung auch mit dem FFH-Recht auseinandergesetzt und sich zur bewusst niedrigen Prüfschwelle für die Pflicht zur FFH-Prüfung geäußert. Denn es ging im Rechtsschutzantrag zentral gar nicht um die Frage der Sinnhaftigkeit des Einschlags selbst, sondern um die Erforderlichkeit einer FFH-Prüfung im Falle eines Einschlags. Insofern bleibt die Entscheidung des Gerichtes unverständlich. Dies gilt umso mehr, als die Kreisverwaltung im laufenden Verfahren nachträglich Schadensminderungsmaßnahmen entwickelt und somit die Kritik des BUND aufgegriffen hat. Dabei wäre die FFH-Prüfung genau das dafür geeignete und vorgesehene Instrument, in dem Sinnhaftigkeit, Erforderlichkeit, aber auch Schadensminderungsmaßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen zu entwickeln gewesen wären. Insofern ist die Prüfpflicht im Verfahren sogar evident ersichtlich und durch die vom Kreis nachgeschobenen Punkte bereits eindrucksvoll belegt worden.

Folgende Punkte, aufgestellt am 17.9.2019, empfiehlt die untere Naturschutzbehörde der Stadt Bad Honnef für den weiteren Einschlag. Die Stadt Bad Honnef hat am 23.9.2019 zugesichert, diese umzusetzen:

Empfohlene Absprachen mit der Stadt Bad Honnef:

  • Belassen von 15m breiten Fichtenbeständen an Südrändern von älteren Buchenbeständen
  • Belassen von 15m breiten Fichtenbeständen rund um den LRT 91E0 Erlen-Eschenwälder (Teilfläche 4 und 9)
  • Versteckmöglichkeiten für die Wildkatze auf der großen Einschlagfläche (Teilfläche 2) anlegen
  • kleine Fichtengruppen für Haselhuhn belassen (z.B. in Teilfläche 3; Maßnahme 119-02 des PEPL chance7)
  • beim weiteren Fichteneinschlag die Belange des Artenschutzes (Habitatpräferenzen für Wildkatze, Haselhuhn und Sperlingskauz) beachten
  • Abstimmung der weiteren Waldentwicklung gemäß PEPL chance7 unter besonderer Berücksichtigung des Artenschutzes

Weiterhin schenkt das Gericht der Beklagten bzw. dem Kreis Glauben, dass es sich im konkreten Fall um eine Kalamitätenbekämpfung handeln würde. Da aber zum Schutz der südlichen Buchenwaldbestandsränder und der Erlen-Eschenwälder nun 15 Meter breite Streifen mit Fichten erhalten werden sollen und aus diesen Bäumen weiterhin Borkenkäfer schlüpfen können, wird deutlich, dass eine Borkenkäferbekämpfung nicht mehr das Ziel ist. Das Siebengebirge ist inzwischen großflächig vom Borkenkäfern besiedelt. Ein Schutz verbliebener Fichten lässt sich durch Einschlag nicht mehr aufbauen. Insofern wäre es angeraten, den laufenden Einschlag auch forstwirtschaftlich zu hinterfragen und mit dem Verzicht die Naturschutzziele aktiv zu unterstützen.

Der Einschlag und das Abräumen der sterbenden und toten Fichten schadet dem Wald und mindert dessen Zukunftsfähigkeit erheblich! Diese Einschätzung wird von führenden Wissenschaftlern und dem Bundesamt für Naturschutz geteilt. Es ist bedauerlich, dass diese Einsicht beim Schutz der FFH-Gebiete aktuell keine Rolle spielt.

Weitere Informationen zum Thema

Der BUND dankt dem Vogelschutz-Komitee für die bisherige finanzielle Unterstützung des Rechtsstreits.

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