BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

BUND drängt auf Rückbau des Wild-Galgens im Siebengebirge

23. Mai 2021 | Pressemitteilung

Wild-Galgen im FFH-Gebiet (Stand: 12.05.2021)

Ohne Genehmigung hat der Landesbetrieb Wald und Holz, vertreten durch das Regionalforstamt Rhein Sieg Erft, im FFH Gebiet Siebengebirge in Bad Honnef einen etwa 20m langen Wild Galgen zum Ausnehmen von geschossenen Wildtieren errichtet, Leitungen im Boden verlegt und etwa 1.000 qm als Platz geschottert. Der BUND hat diese illegale Baumaßnahme eines Landesbetriebes im Januar der Kreisverwaltung gemeldet und am 2.5.2021 Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Köln wegen des ausbleibenden Rückbaus erhoben.

Statt des sofortigen Rückbaues schlägt der Rhein Sieg Kreis nun im Naturschutz beirat am 27.5.2021 vor, das Vorhaben nachträglich als teilstationäre Anlage zu genehmigen. Dem tritt der BUND vehement entgegen. Schon der Abschuss von Rehen, Hirschen und Wildschweinen und die dazu gewählte Bejagungsart wurden bislang nicht auf ihre Verträglichkeit mit den FFH Naturschutzzielen geprüft. Noch vor wenigen Jahren war die vollständige Aufgabe der Jagd im damals diskutierten Nationalpark zwischen Landesamt für Naturschutz (LANUV), oberer, höherer und unterer Naturschutzbehörde abgestimmtes Naturschutzziel gewesen. Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes chance 7 wird die Beweidung mit Schafen und Ziegen im Schutzgebiet des Siebengebirges vorangetrieben, um eine ausreichende Verbissleistung von Tieren gegen den allgegenwärtigen Gehölzaufwuchs zu etablieren.

Es besteht also kein naturschutzfachlicher Bedarf, den natürlichen Wildtierbestand in besonderer, gar extremer Weise zu regulieren. Viel naheliegend er wäre es, endlich das Verbot für Rothirsche im Siebengebirge aufzuheben Rothirsche dürfen sich in NRW nur in staatlich vorgegebenen „Rotwildgebieten“ aufhalten und auch die Fraßleistung dieser heimischen Großtierart im Siebengebirge für das F reihalten von Lichtungen und Wiesen mit einzusetzen.

Die Holzproduktion ist im Staatsforst und im Fauna Flora Habitat Gebiet Siebengebirge nur von nachgeordneter Bedeutung. Sollte trotzdem ein konkreter Verbiss Schutz von aufgeforsteten Bäumen erforderlich sein, ist es möglich, diesen über einen Einzelbaumschutz zu gewährleisten.

Doch selbst wenn man einen Bedarf für eine große Anlage zum  Ausweiden von Wild unterstellt: Es besteht zweifelsfrei kein Bedarf an einem Wild Galgen IM Natur und FFH Gebiet unmittelbar neben einem als FFH LRT ausgewiesenem Buchenwald (LRT 9110). Die getöteten Tiere werden ohnehin mit dem PKW angeliefert. Der Platz, um diese Tiere auszuweiden und ggf. auch schon teilweise zu zerlegen, kann daher auch außerhalb des Schutzgebietes aufgebaut und angeboten werden. Die Problematik der Störung, der baulichen Inanspruchnahme und des Nährstoffeintrags sind im Schutzgebiet insgesamt vermeidbar. Es besteht daher, anders als von der Kreisverwaltung angenommen, eben KEIN überwiegendes öffentliches Interesse daran, aus hygienischen Gründen die Anlage, auch nicht temporär für jeweils 5 Tage im Schutzgebiet zu errichten, dafür Leitungen im Boden dauerhaft zu verlegen und eine Schotterfläche anzulegen und ganzjährig vorzuhalten.

Dem öffentlichen Interesse der Hygiene beim Ausweiden der Tiere ist daher abschließend entgegen zu halten, dass es keineswegs dem Naturschutzinteresse an dieser Stelle überwiegt. Ganz im Gegenteil, die Naturschutzgründe sind hier erkennbar vorrangig. Der Rhein Sieg Kreis wird hier seiner staatlichen Aufgabe seiner Schutzpflicht nicht gerecht.

Zugleich ist dem Regionalforstamt vorzuhalten, dass es die Naturschutzvorgaben einmal mehr recht dreist ignoriert hat und nach seiner Fehlinvestition die Bereitschaft vermissen lässt, seinen Fehler einzusehen und die Anlage kurzfristig zurückzubauen.

Zu dem Fall liegt auch bereits eine Pressemitteilung vom 2.2.2021 vor.

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