20. Oktober 2022
08.06.2021: Ohne FFH-Prüfung und IM gesetzlich geschützten Biotop einer Nasswiese und im Gesamtlebensraum der seltenen Maculinea-Falter, den Schwarzblauen Moorbläulingen, wird zurzeit in Windeck
Dreisel („In der Ädel“) ein Wohnhaus errichtet.
Die Baugenehmigungsbehörde, der Rhein-Sieg-Kreis, hatte das Bauvorhaben offenbar rechtswidrig genehmigt.
Der BUND fordert seit zwei Wochen den sofortigen Baustoff und den Rückbau!
Zugleich hatte er am 10.05.2021 beim Rhein-Sieg-Kreis die Baugenehmigung, FFH Prüfung, Bewältigung des Biotopschutzes und Artenschutzbeitrag gemäß Umweltinformationsgesetz angefragt . Diese liegen bis heute nicht vor. Die gesetzlich für die Übermittlung solche Umweltinformationen vorgesehene Monatsfrist läuft in zwei Tagen aus. Die wohl bestehende Baugenehmigung ist angesichts gravierender Mängel nicht belastbar. Wesentliche Vorgaben wie der FFH Gebietsschutz, der Artenschutz und der gesetzliche Biotoppschutz wurden nicht erkannt. Die Mängel sind auch nicht „heilbar“. Die Genehmigung muss daher von der Genehmigungsbehörde zurückgenommen werden! Unmittelbar an der Grenze des FFH Gebietes "Ehemalige Siegschleife bei Dreisel" zu bauen, ohne die Verträglichkeit nachzuweisen, ist rechtlich ausgeschlossen. Dabei sogar Flächen zu überbauen, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als Nasswiese erfasst und kartografisch dargestellt sind und damit ausdrücklich unter gesetzlichem Schutz stehen, ist ausgeschlossen.
„Wir sind entsetzt, wie mangelhaft im Rhein-Sieg-Kreis der Rechtsvollzug ausfällt. Verbriefte Arten und Naturschutzbelange werden regelmäßig übergangen. Das ist inakzeptabel und bedarf dringend politischer Konsequenzen!“, ordnet Achim Baumgartner, Sprecher der Kreisgruppe die Situation ein.
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