BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

BUND verurteilt Wegeausbau im Siebengebirge scharf: Landesbetrieb Wald und Holz zerstört das Siebengebirge

27. Dezember 2021 | Pressemitteilung

Siebengebirge, 27.12.2021: Den massiven, LKW-gerechten Ausbau zahlreicher Wandewege im Bereich des Ölbergs und des Klosters Heisterbach durch den Landesbetrieb Wald und Holz verurteilt der BUND Rhein-Sieg-Kreis scharf. Der Landesbetrieb Wald und Holz hat hier einmal mehr geltendes Recht gebrochen. Denn die Naturschutzgebietsverordnung legitimiert keinen forstlichen Wegeausbau im Schutzgebiet. Lediglich Erhaltungsmaßnahmen sind zulässig. Der erfolgte Wegeausbau beeinträchtigt nun die natürliche Wasserführung, ist eine Wanderbarriere für Kleintiere und bringt beachtliche Mengen an Fremdmaterial ins Gebiet ein, wodurch sich auch die angrenzende Vegetation negativ verändern kann. Der Landesbetrieb Wald und Holz hat sich in den letzten Jahren zum Motor der Zerstörung des Siebengebirges entwickelt. Der Ansatz des Forstbetriebs, mit dem großflächigen Einschlag der toten Fichten könne ein Stopp der Käferausbreitung erreicht werden, hat sich als strategisch falsch erwiesen. Enorme Schäden sind durch im Boden und für das Waldökosystem entstanden und massive Flurschäden in Kauf genommen worden. Die im Gerichtsverfahren 2019 zum Einschlag der Borkenkäferfichten festgelegten Standards, etwa entlang der benachbarten Laubwälder jeweils 15 Meter breite Schutzstreifen aus (toten) Fichten zu erhalten, wurden nur an sehr wenigen Stellen umgesetzt. Während des Einschlags wurden inzwischen mehrere Flächen des seltenen, prioritär geschützten FFH-Lebensraumtypen 91E0, der bachbegleitenden Auenwälder, zerstört.  

Illegal sind nach Auffassung des BUND auch die zahlreichen neu aufgestellten Jagdkanzeln und Ansitze, die laut Forstbetrieb notwendig seien, um den durch den selbst verursachten Kahlschlag ansteigenden Rehbestand besser bekämpfen zu können. Während der ohne Erlaubnis nach § 67 BNatSchG vom Landesbetrieb Wald und Holz aufgestellte Rehgalgen inzwischen auf Druck des BUND zurückgebaut werden musste, läuft für die anderen jagdlichen Einrichtungen noch die vorlaufende, klärende Abfrage von Informationen bei der Kreisverwaltung durch den BUND.  

Mit der Zerstörung bedrohter Moosbestände im gesetzlichen geschützten Biotop BT-5309-0081-8) während des Fichteneinschlags im Schmelztal (Bad Honnef) hatte der Landesbetrieb Wald und Holz ebenfalls bereits negative Schlagzeilen gemacht (PM 8.9.20). Bei neuerlichen Starkregen werden massive Schäden in den Fließgewässern im Schutzgebiet folgen. Die großen Kahlschlagflächen sind nicht in der Lage, das Wasser zu halten.  

„Wir sind entsetzt darüber, dass mit den Wegeausbauten der Landesbetrieb Wald und Holz erneut ohne Erlaubnis nach § 67 BNatSchG im FFH-Gebiet tätig geworden ist. Es ist nun wichtig, dass die Naturschutzbehörden und die Dienstherrin im Umweltministerium dem unverantwortlichen Treiben des Landesbetriebes Wald und Holz ein Ende setzen. Der Schaden, der mittlerweile im Siebengebirge entstanden ist, gefährdet die Schutzsubstanz des Siebengebirges insgesamt.“  

Der BUND prüft zurzeit, ob und welche rechtlichen Schritte er einleitet. „Wir haben alle Optionen, von der Aufsichtsbeschwerde, der Strafanzeige, der Umwelthaftungsklage bis zur Klage beim Verwaltungsgericht wegen der fehlenden Erlaubnis nach § 67 BNatSchG.“ 

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