BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

BUND weist Idee der freiwilligen Volkbefragung im Kreisgebiet zur Rheinspange zurück

12. August 2021 | Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis, 12.08.2021: „Über den Rechtsvollzug kann nicht abgestimmt werden.“, betont der Sprecher des BUND Rhein Sieg Kreis. Der Einsatz von plebiszitären Inst rum enten ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, die Fragestellungen müssen aber die Komplexität des Themas spiegeln und auch im Entscheidungszugriff der jeweils gefragten Menschen liegen. Im Fall der Rheinspange trifft das aber für die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis nicht zu. Die rechtliche Vorgabe, die Umweltfolgen einer Verkehrsplanung objektiv zu prüfen und die Vorgaben z.B. auch des Klimaschutzgesetzes und des Artikel 20a des Grundgesetzes zu beachten, bleiben unangefochten bestehen. Dass ein Ausbau des Autobahnnetzes damit kompatibel sein könnte, ist angesichts der enormen Klimaschutz und Umweltdefizite außerordentlich fraglich. Ein eventuelles „Ja“ einer Abstimmung zur Rheinspange würde daran nichts ändern.

Ein Votum gegen die Rheinspange wiederum würde die rechtliche Vorgabe aus dem Bundesverkehrswegeplan nicht brechen und die Ablehnung den Prüfauftrag des Bundesverkehrswegeplanes nicht außer Kraft setzen. Insofern macht es wenig Sinn, hier ein beschränktes, sehr lokales Votum abzuholen, bei dem schon absehbar ist, dass der Kreis der betroffenen Menschen ungleich kleiner ist als der Kreis potentieller Nutzer*innen.

Die Abgrenzung für eine solche Abstimmung im Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wäre völlig willkürlich gezogen. Welches Gewicht hätten die Menschen in den betroffenen Gemeinden im Vergleich zu so lchen, die weit entfernt von der geplanten Rheinspange wohnen? Wie würden die Voten der Kölner*innen oder Bonner*innen oder des Rhein-Erft-Kreises ergänzend erhoben? Da es sich um eine Bundesplanung handelt, welc hes Gewicht hätten alle übrigen Bundesbürger*innen? Oder gar: Wie stimmt die betroffene Natur mit ab , die ja einen großen Teil der Lasten zu tragen hätte?

Wegen dieser Problematiken liegt, nach dem missglückten politischen Bedarfsvotum im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes, der Zulassung solcher Projekte eine dann an Sachgesetzen orientierte Prüfung zu Grunde, die die betroffenen Menschen und die in Anspruch genommenen Schutzgüter schützt. Die Verantwortung für das politische Bedarfsv otum obliegt den Bundestagsab geordneten. Ebenso liegt es jetzt an den Bundestagsmitgliedern, nach Hochwasser und Brandkatastrophen selbständig die Reißleine zu ziehen und den Bundesverkehrswegeplan insgesamt zu überprüfen und an den völlig veränderten Zukunftsaufgaben neu auszurichten.

Die geplante Abstimmung im Rhein-Sieg-Kreis wäre allenfalls ein Stimmungsbild zur Bereitschaft der Region, sich an dem klimabedingten Umbauprozess unserer Gesellschaft zu beteiligen. Dieses Votum fragt aber bereits die Bundestagswahl selbst mit ab und es wird auch bei der Landtagswahl wieder mit relevant sein.

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