BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg

Erster Gerichtserfolg gegen Kletterpark Spich

18. April 2019

Die von der Stadt Troisdorf erteilte Baugenehmigung darf (vorerst) nicht vollzogen werden.

Mit heutigem Beschluss im Verfahren 2 L 557/19 hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Baugenehmigung der Stadt Troisdorf für einen Kletterpark im Spicher Wald aktuell nicht vollzogen werden kann. Die Stadt hätte nach Auffassung des Gerichts die Baugenehmigung vom 20.11.2018 wegen der bereits zuvor am 19.11.2018 erhobenen Klage des BUND gegen den Ausnahmebescheid des Kreises vom Landschaftsschutz gar nicht erst erteilen dürfen. Grundsätzlich sei es erforderlich, dass ergänzend notwendige Genehmigungen wie hier die landschaftsrechtliche Ausnahme vollziehbar sein müssen, ehe sie in einer Baugenehmigung belastet werden können.

Da mit Hinweis auf die Baugenehmigung der Kletterparkbetreiber zunächst den Baubeginn für den 25.3.2019 angekündigt hatte und die Stadt Troisdorf die Rechtsanwendung, nämlich die Baugenehmigung auszusetzen, verweigert hatte, musste der BUND ergänzend Klage gegen die Baugenehmigung einlegen, um den Rechtsschutz zu erwirken.

"Wir sind froh, dass mit der heutigen Entscheidung des Gerichts der Vollzug der Baugenehmigung gestoppt worden ist. Eine Entscheidung der Klage gegen den landschaftsrechtlichen Ausnahmebescheid steht indes noch aus", ordnet der Sprecher der BUND-Kreisgruppe, Achim Baumgartner, die aktuelle Gerichtsentscheidung ein.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb